Verstoßen
Verstoßen. Im eigentl. Sinn, wenn Gott sein Volk unter die Heiden, 5 Mo. 30,1; Hes. 12,15, oder in die (fernen) Länder, Hes. 22,15, v. Aber wenn es auch „bis an der Himmel Ende“ v. würde, so gilt doch die Verheißung 5 Mo. 30,4, während die sündigen Engel zur Hölle v. wurden, 2 Petr. 2,4.
Im uneigentlichen Sinn: verlassen, ungnädig sich abwenden, Ps. 74,1; 88,15 f. u. o.
3 Mo. 21,14; 4 Mo. 30,10; Hes. 44,22 ist eine entlassene Ehefrau gemeint.