Verlassen
Verlassen.
1) = im Stich lassen, Ru. 1,16; Spr. 27,10, bes. auch von Menschen, die den Herrn v., Jos. 24,16. 20 u. o., sein Gesetz und Gebot, Ps. 89,31 ff.; Mk. 7,8, und umgekehrt von Gott, der die Menschen verläßt oder zu v. scheint, Jes. 49,14; Klgl. 5,20, wie selbst Christus das zu empfinden hatte, Mt. 27,46. Gott gibt aber auch die Verheißung: ich will dich nicht v., Jos. 1,5. Wenn es aber doch geschieht, wie ja zum Beispiel Spr. 31,8 von Verlassenen = Hilflosen die Rede ist, so gilt doch das schöne Wort allgemein Jes. 54,7 und Ps. 102,18. Daher kann der Psalmist mit Recht sagen: ich habe noch nie gesehen den Gerechten v., Ps. 37,25.
Der Verschlossene und Verlassen, 5 Mo. 32,36; 1 Kö. 14,10 usw., bedeutet: der Gebundene u. der Ledige, das heißt der Knecht und der Freie.
Ps. 40,13 = mein Mut hat mich v. —
2) Sich v. = vertrauen. Man soll sich nicht auf Fleisch v., Phi. 3,3, nicht auf Menschen, Ps. 118,8, Fürsten, Verlassen 9, Reichtum, Spr. 11,28; Sir. 5,1, Verstand, Spr. 3,5, sein Herz, Spr. 28,26, auf Unrecht, Sir. 5,10; Ps. 62,11, Lügen, Jer. 7,4; 13,25, Träume, Sir. 34,1, sondern auf den Herrn, Spr. 3,5; 28,25; Jes. 26,4.