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Verklären

Verklären (ein besonders im Evang. Joh. vorkommender Ausdruck) heißt Klarheit (s. d. Art.) geben, in dem doppelten Sinn: innere sittl. Lebensvollkommenheit verleihen und äußere Anerkennung und Herrlichkeit verschaffen.
1) In ersterem Sinn: Des Menschen Sohn ist am Ende seines irdischen Laufes v., Joh. 12,23; 13,31, das heißt er ist immer mehr zu göttl. Wesensvollkommenheit gelangt, das treue Abbild der heil. Liebe Gottes geworden. Daß diese innere Vollendung zum Ziel und Abschluß gelange in seinem freiwillig übernommenen Tode, darum bittet Jesus, Joh. 17,1, vgl. Hbr. 2,10. In dieser fortschreitenden, im Tode sich abschließenden inneren Vollendung des Sohnes liegt
2) die höchste Verherrlichung des Vaters. Was Jesus im Gehorsam gegen den Vater redet, tut und leidet, dient dazu, daß der Vater in seiner Herrlichkeit von den Menschen erkannt und gepriesen werde, Joh. 12,28; 13,31; 17,1 und 4, vgl. 14,13. —
3) Für diese Verherrlichung des Vaters wird nun aber auch der Sohn vom Vater verklärt, das heißt es wird dem Sohne Ehre und Anerkennung vom Vater zuteil; auf Erden schon bei der Taufe, bei der Verklärung u. durch die Stimme Joh. 12,28, und durch die dem Sohne verliehene Wunderkraft, Joh. 11,4. und als höchster Lohn die Aufnahme in die himmlische Herrlichkeit, Joh. 7,39; 12,16; 13,32; 17,5; Apg. 3,13. —
 4) Wie der Vater durch den Sohn und im Sohn v. wird, so auch der Sohn in den Glaubigen, Joh. 17,10, dadurch, daß sie ihn erkennen, sein Lebensbild und sein Wort in sich aufnehmen und im Glauben ihm ähnlich werden. Seit dem Hingang des Sohnes zum Vater ist es die Aufgabe des b. Geistes, Christum in den Herzen der Glaubigen zu v., Joh. 16,14, vgl. 2 Kor. 3,18, und endlich werden dieselben auch dem Leibe nach v. in Christi Bild, Phi. 3,21.
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