Verheißung
Verheißen, Verheißung, Mt. 14,7; Mk. 14,11; Apg. 23,21, von menschlicher, gewöhnlich von göttlicher Zusage gebraucht, ist im Alten Testament selten (s. 1 Mo. 18,19; Jer. 18,10; Joel 3,5; Ps. 77,9). Verheißen in Ps. 42,9 u. 44,5 bedeutet richtiger „anbieten“. Der Schluß von Hes. 13,18 ist zu übersetzen: „die Seelen meines Volkes fangt ihr und eure Seelen erhaltet ihr am Leben“. Das N. T. verwendet das Wort häufig für die unter dem A. B. gegebenen, unter dem N. B. erfüllten göttlichen Zusagen; denn alle Gottesverheißungen sind Ja und Amen in Christo, 2 Kor. 1,20. Röm. 4,13 ff. und Gal. 3,15 ff., steht die Verheißung als freie, aus Gnaden gegebene Zusage Gottes, der menschlicherseits der Glaube entspricht, dem Gesetz gegenüber, dessen Geboten die Werke entsprechen und das den Menschen in ein Rechtsverhältnis zu Gott versetzt (vgl. Röm. 4,4).