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Vergehen

Vergehen. Plötzliches Vergehen, namentlich ein vorzeitiges Ende, Hi. 22,16, wird in der heiligen Schrift häufig als die Strafe der Gottlosen bezeichnet, Hi. 18,17; 20,8; Ps. 1,6; 37,20; 58,8 f. Aber auch die Besten unter den Menschen werden hinweggerafft, Hi. 4,21 (wo es statt: ihre Übrigen heißen muß: ihre Vorzüglichsten), denn Vergänglichkeit ist allgemeines Menschenlos, Hi. 7,8; 34,20; Ps. 104,29; Pr. 1,4; Röm. 1,23; Jak. 1,10; ihre Tage gehen vorüber wie eine Wolke, Hi. 7,9, wie ein Rauch, Ps. 102,4, gleich dem Läufer oder dem schnellen Schiff, Hi. 9,25 f. In solcher Vergänglichkeit erkennt Ps. 90,7 eine Strafe des göttlichen Zorns, der auf der ganzen Menschheit um ihrer Sünde willen ruht. Und wie der Mensch, so v. auch die ganze sichtbare Welt, Himmel und Erde, Ps. 102,26 f.; Jes. 51,6; 1 Kor. 7,31; 2 Petr. 1,4; 1 Joh. 2,17; unvergänglich ist allein Gott, Röm. 1,23; 1 Tim. 1,17, das Reich des Menschensohnes, Dan. 7,14, die Krone, welche der gläubige Kämpfer empfängt, 1 Kor. 9,25, das neue Leben und himmlische Erbe, welches Gott durch Christum mitteilt, Röm. 2,7; 2 Tim. 1,10, 1 Pe. 1,4.
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