Verderben
Verderben, Verderber. Dieses Wort hat einen sehr umfassenden Bedeutungskreis; es bezeichnet alle Arten von leiblichem (zum Beispiel Hi. 2,3; 5,22; Mt. 5,29; 1 Kor. 5,5) und geistigem (Mt. 10,28; Luk. 9,56), natürlichem (Ps. 80,14; Jes. 65,8; Jer. 25,37; Mt. 8,25) und sittlichem (Röm. 5,16; 14,15; 1 Kor. 15,33), zeitlichem (Ps. 52,6) und ewigem (2 Th. 1,9; 2,3; 2 Petr. 2,19) Schaden, den jemand anrichtet oder erleidet. In manchen Stellen ist es darum schwer auszumachen, in welchem Umfang das Wort genommen werden soll, zum Beispiel Jes. 59,7; Jer. 8,21; „seinen Weg v.“, 1 Mo. 6,12, heißt zugleich Sünde tun und sich ins Unglück bringen. Das Wort steht so von Zerstörung durch Feinde Jer. 51,25, von göttlichen Strafgerichten 1 Mo. 6,13. 17; 13,10; 18,28 ff., von sittlicher Verführung 1 Tim. 6,9; 2 Petr. 2,2, von Entweihung eines geheiligten Gegenstands 1 Mo. 6,11; Hes. 28,18; 1 Kor. 3,17 usw. Nicht selten ist beim Verderben, Verderber speziell an den Tod zu denken; so bezeichnet Hi. 26,6; 33,24; Ps. 88,12; 103,4; Jon. 2,7 der im Grundtext stehende Ausdruck das Grab oder den Abgrund des Totenreichs. Weiterhin aber ist der eigentl. Tag des Verderben, Verderber der Tag des Gerichts, Hi. 21,30; 1 Th. 5,3. Im vollendeten messtan. Reich wird das Verderben, Verderber in jedem Sinn aufgehoben und ausgeschlossen sein, Jes. 11,9; 65,25.
Der „Verderben, Verderber“, von dem in manchen Stellen die Rede ist, ist als ein im Auftrag Gottes handelnder Unglücksengel zu denken; nicht sein eigenes Wesen, sondern Gottes Auftrag macht ihn zum Bringer des Bösen, 2 Mo. 12,23; 2 Sa. 24,16; 1 Chr. 21,15; Hi. 15,21; Jes. 54,16; 1 Kor. 10,10. Ein anderes Mal sind es ebensogut Menschen, welche Gottes Strafwillen ausführen, Jer. 22,7.