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Verblenden, uneigentlich: des Sinnes u. Verständnisses namentlich für göttl. Dinge berauben, so für das prophetische Wort, Jes. 6,10; 29,9 ff. 14, die Predigt des Evangeliums, Joh. 12,40; 2 Kor. 4,4, für die Torheit des Götzendienstes, Jes. 44,18, die Gefahren der Sünde, 1 Joh. 2,11. Solche Verblendung ist ein Strafgericht Gottes, Jes. 6,10; Joh. 12,40, ein Werk des Gottes dieser Welt, 2 Kor. 4,4, eine Folge der inneren Finsternis, 1 Joh. 2,11.
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