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unschuldig

Unschuld, unschuldig. Mit Ausnahme des sündlosen Jesu, Mt. 27,4; Joh. 8,46; 19,4 ff.; 1 Pe. 1,19; 2,22 ff.; Hbr. 7,26, ist niemand u. im vollsten Sinne, 1 Mo. 8,21; Hi. 14,4; 33,8-12; Ps. 14,3; Mt. 15,19 f.; Joh. 3,6; Röm. 3,9-23. Der Ausdruck, daß „vor Gott niemand u.“ sei, 2 Mo. 34,7; 4 Mo. 14,18; Na. 1,3; Jer. 30,11, bedeutet eigentlich, daß Gott niemand straflos ausgehen lasse, vgl. 1 Kö. 2,9; Hi. 9,28. Immerhin ist sich der Fromme wenigstens der Lauterkeit seiner Gesinnung bewußt, Hi. 27,6; Ps. 26,1, auch frei von manchem, dessen man ihn beschuldigt, hinsichtlich seines Wandels, Ps. 26,11; 94,21; Spr. 10,9; 13,6. Die Unschuldigen, Röm. 16,18, welche durch süße Worte sich verführen lassen, sind die nichts Böses ahnenden, die arglosen Seelen. Die zur Bezeugung der Unschuld, unschuldig dienende bildliche Rede: „die Hände in Unschuld, unschuldig waschen“, Ps. 26,6; 73,13, vgl. Hi. 9,30, erklärt sich aus 5 Mo. 21,6 ff., wo den Altesten einer Stadt, in deren Nähe ein Erschlagener gefunden wird, befohlen ist, zum sinnbildlichen Zeugnis ihrer Unschuld, unschuldig an dem Verbrechen die Hände zu waschen. Mit Bezug hierauf hat Pilatus, zur Beteuerung seiner Unschuld, unschuldig an dem Tode Jesu, seine Hände gewaschen, Mt. 27,24.
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