Totschläger
Totschläger ist im alttestamentl. Gesetz der gemeinsame Name für jeden, der irgendwie den Tod eines Nebenmenschen verursacht: sei es vorbedachter Mord, oder im Zorn geschehener Totschlag, oder im Streit verursachte Tötung, oder fahrlässige oder endlich unverschuldete Tötung. Über den Unterschied aber, der in ihrer Bestrafung gemacht wurde, s. Blutrache. 1 Joh. 3,14. 15 ist die leibliche Todesstrafe, die den Mörder bedroht, übergetragen auf den Mörder im neutestamentl. Sinn des unversöhnlichen Bruderhaßes und diesem der ewige Tod angedroht. Weiteres siehe Mord.