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Tochter

Tochter.
1) Die Tochter standen bei den Israeliten wie überhaupt im Morgenland noch mehr unter der väterlichen Gewalt als die Söhne; wie sie im Erbrecht diesen nicht gleich standen, so konnte ein Vater nach 2 Mo. 21,7 sogar die Tochter verkaufen; vgl. übrigens V. 8-11; 3 Mo. 25,39 ff. und 5 Mo. 15,12 ff. Ein Gelübde einer Tochter hatte nur Gültigkeit durch Zustimmung des Vaters, 4 Mo. 30,4 ff. Tochter sollen in Keuschheit auferzogen werden (3 Mo. 19,29), sie dienen den Eltern zu Freude (Ps. 144,12) und Glück (Spr. 31,29: sie bringen Reichtum, nämlich durch ihren Fleiß). —
2) In weiterem Sinn heißen Schwiegertöchter (Ru. 1,11-13) und weibliche Nachkommen Tochter (1 Mo. 36,2; 2 Sa. 1,24; Luk. 13,16 u. a.), ebenso Jungfrauen (1 Mo. 24,23; 34,1; Ri. 12,9; Hohel. 6,9; Jes. 32,9 u. a.) und Frauen in freundlicher Anrede (Mt. 9,22). Überhaupt bezeichnet Tochter den weiblichen Teil eines Volkes, 2 Sa. 1,20; Ps. 48,12; Jes. 60,4, einer Stadt, Jes. 3,17; 49,22; Luk. 23,28. Auch heißt die Gesamtheit der Einwohner einer Stadt oder eines Landes „Tochter“, zum Beispiel Ps. 45,13; 137,8; Jer. 46,11; Jes. 1,8 u. a. Die eine Stadt umgebenden Dörfer werden häufig Töchter genannt, zum Beispiel 4 Mo. 21,25; Jos. 15,45; Ri. 11,26. Durch das rechte Kindesverhältnis zu Gott werden die Menschen seine Söhne und Tochter, 2 Kor. 6,18, vgl. Jes. 43,6. „Eines fremden Gottes Tochter“ heißt, Mal. 2,11, ein heidnisches Volk.
— Zu Pr. 12,4 f. Alter S. 26.
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