Taglohn
Taglohn, Taglöhner. Neben den leibeigenen Knechten (s. Gesinde) werden schon im Gesetz auch Lohnarbeiter genannt, deren Stellung, weil auf freiem Vertrage beruhend, jedenfalls eine bessere war, als die der Leibeigenen. In der Behandlung sollte ihnen der leibeigen gewordene Israelite gleichgestellt werden, 3 Mo. 25,39-55. Ist ja doch nach 5 Mo. 15,18 der Leibeigene wie ein „zwiefältiger Taglöhner“, sofern er die Arbeit leistet wie dieser und doch keinen Lohn zu beanspruchen hat. Daß bei einem gütigen Herrn die Taglohn, Taglöhner es gut hatten, sehen wir aus Luk. 15,17 ff. Immerhin hat der Taglohn, Taglöhner des Tages Last und Hitze zu tragen (Mt. 20,12), und sehnt sich deswegen nach der Ruhe des Feierabends, Hi. 7,1. 2; 14,6. Nach Mt. 20,2 war zur Zeit Christi der übliche Taglohn ein Denar — ca. 70 Pfg. „Jahre, wie eines Taglöhners Jahre sind“, Jes. 16,14; 21,16, bezeichnet entweder knapp gerechnete Jahre oder Tagl. = Söldner, dessen übliche Kontraftzeit drei Jahre gewesen sein sollen.