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Schule

Die S., welche in der neutestamentl. Zeit überall, wo es Juden gab, als öffentl. Institut bestand, entspricht nicht unsern S., sondern unsern Kirchen oder Vereinshäusern. Sie diente nicht nur der Unterweisung der Kinder, sondern vor allem auch der Erwachsenen, und die Lehre, welche sie dem Volke vermittelte, bezog sich nicht auf natürliche Fertigkeiten und Kenntnisse, sondern ausschließlich auf das göttliche Wort und Gesetz. Die Errichtung dieser Schulen, hebr. Versammlungshäuser, daher griech. Synagoge, d. h. Versammlung, war eine Folge des Eifers, mit dem die aus dem Exil zurückgekehrte Gemeinde das Gesetz ergriff. Die erste Bedingung zur treuen Erfüllung desselben war die Kenntnis der Schrift; sollte die ganze Gemeinde in den Wegen Gottes wandeln, so mußte man ihr die Bibel zugänglich machen, und dies konnte nicht nur dem Fleiß und Eifer des Einzelnen überlassen werden, denn nicht jedermann besaß die Schrift und nicht jedermann konnte sie lesen. Man mußte die Gemeinden regelmäßig versammeln in ihren Dörfern und ihnen das Gesetz vorlesen und auslegen, und dies mit nicht ablassender Beharrlichkeit. Die große Zahl dieser S. und die feste Einwurzelung ihres Gottesdienstes im jüdischen Leben ist ein anschaulicher Beweis für den Ernst und die Energie, mit welcher das spätere Israel dem Gesetz nachjagte. In Palästina gab es zur Zeit Jesu in jedem Dörfchen, z. B. auch in Nazareth, eine S. und in den größern Ortschaften deren mehrere; insbesondere Jerusalem war voll von solchen. Aber auch im Auslande hatte jede jüdische Kolonie ihre S.; Alexandrien z. B. besaß für jeden Stadtbezirk eine eigene Synagoge und die dortige Hauptsynagoge war ein Prachtbau von großartigen Dimensionen. Es war dabei noch ein anderes Motiv wirksam. In der nachexilischen Gemeinde war die vom Gesetz geforderte Einheit des Tempels und Altars vollständig durchgeführt. Nun gab es nicht mehr, wie in den Zeiten Samuels und Davids, neben jedem Städtchen eine Höhe, zu deren Altar man hinaufstieg, um zu beten u. zu opfern. Der ganze Opfer- u. Priesterdienst war in den einen Tempel zu Jerusalem verlegt u. damit vom täglichen Leben der Bevölkerung abgesondert, so eifrig auch der Tempel vom ganzen Volke besucht und so pünktlich jedes vorgeschriebene Opfer dargebracht wurde. Daraus entstand das Bedürfnis, draußen in den Dörfern noch eine andere geheiligte Stätte zu haben, wo sich die Gemeinde zu gemeinschaftlichem Gottesdienst versammeln konnte. Dieses Bedürfnis wurde durch die S. gedeckt, sie bot der Judenschaft an allen Orten, wo immer sich eine solche befand, einen gottesdienstlichen Mittelpunkt, und dies griff höchst wirksam in die innere und äußere Geschichte Israels ein. Seiner S. verdankt es seinen Fortbestand auch in den heidnischen Ländern und nach dem Fall Jerusalems. Die Auswandernden schieden vom Tempel, aber eine S. konnten sie mit Leichtigkeit auch in den heidnischen Städten errichten, und diese einigte die Ausgewanderten unter sich und hielt sie am Gesetz und Glauben der Väter fest, und als Jerusalem mit seinem Tempel verloren war, da bildete die S. den Zufluchtsort und die Heimat Israels. Nach ihrem innern Gehalt waren diese Gottesdienste ein neuer und wichtiger Fortschritt. Der Tempeldienst bestand vorwiegend aus symbolischen Handlungen, aus Zeichen, und das Wort trat dabei zurück. Im Tempel trat der Mensch mit seiner eigenen Gabe vor den im Verborgenen wohnenden Gott. Das Heiligtum, um das man sich in der S. sammelte, war dagegen die Schrift. Das einzige, heilige Gerät, das sich in ihr befand, war der Kasten mit den Schriftrollen. Hier regierte das göttliche Wort, hier trat die Gemeinde hörend vor ihren Gott, hier ward Lehre gesucht, Erkenntnis Gottes, wie er sich den Vätern in Wort und Werk geoffenbart hatte. So bildete die Synagoge eine wichtige Vorbereitung und Anbahnung jener Stunde, von der Jesus zur Samariterin gesprochen hat, Joh. 4, 21 ff. Eine gottesdienstliche Zeit mußte man nicht erst suchen, als solche bot sich unmittelbar der Sabbat dar. Das Gesetz hatte denselben von der Arbeit befreit, aber es enthielt keine Anweisung darüber, wie derselbe positio fruchtbar zu machen sei. Durch die S. erhielt nun der Sabbat Inhalt, Verwendung und Ausfüllung. Dazu kamen die Neumonde und Festtage, aber auch regelmäßige Wochengottesdienste. Die Form der Versammlung war einfach: Gebet, Vorlesung aus der Bibel und erbauliche Besprechung des Gelesenen bildeten ihren Inhalt. Man saß nach Geschlechtern und Alter getrennt. Mit dem Gebet wurde begonnen, wobei die Gemeinde stand, das Gesicht nach Jerusalem und in der Stadt selbst nach dem Allerheiligsten gewandt. Einer sprach das Gebet im Namen der Gemeinde, indem er vor den Kasten mit der Gesetzesrolle trat, und die Gemeinde antwortete darauf mit Amen. Wahrscheinlich war das Gebet schon zu Jesu Zeit liturgisch fixiert. Auch über die Vorlesung aus der Schrift bestanden genaue Vorschriften. Es wurden jedesmal zwei Abschnitte gelesen, der eine aus dem Gesetz, der andere aus den Propheten mit Einschluß der geschichtlichen Bücher, vgl. Ap. 13, 15. Diese Abschnitte waren für alle S. gleichmäßig festgestellt, unsern Perikopen vergleichbar, nur daß sie nicht nur eine Auswahl aus dem Gesetz, sondern das ganze Gesetz umfaßten. Dasselbe wurde in 154 Abschnitten etwa in drei Jahren durchgelesen. Es wurde der Grundtext gelesen, aber sofort, weil das Ebräische dem Volke unverständlich war, in die Landessprache übersetzt. In den griechischen S. las man (ob allein?) die griech. Übersetzung. Und nun folgte eine Art Predigt, eine Ansprache an die Gemeinde, welche Dunkles in der Schrift erläuterte und sie auf die Anliegen der Zuhörer anwandte. Keine dieser Verrichtungen war an ein bestimmtes Amt gebunden; sowohl das Vorbeten als das Vorlesen als die Predigt konnte von jedem dazu tauglichen Gemeindeglied besorgt werden. Die Synagoge gewährte in dieser Beziehung der Gemeinde große Freiheit und gab ihr Raum zu selbsttätiger Beteiligung an ihrem Gottesdienst. Die Leitung desselben lag in den Händen einer Vorsteherschaft, der „Obersten der Schule“, Mk. 5, 22; Lu. 13, 14; Ap. 18, 8. 17; die äußern dienstlichen Verrichtungen besorgte der Synagogendiener, vgl. Lu. 4, 20. Dieser war später und wohl auch schon zur Zeit Jesu oft zugleich Schullehrer. Die Unterweisung der Kinder war im alten Israel ausschließlich Sache der Eltern. Es mag zwar schon früher Leute gegeben haben, welche gegen Bezahlung Knaben im Lesen und Schreiben unterrichteten, vgl. Jes. 10, 19, aber es war dies nicht eine öffentliche Institution. Im nachexilischen Israel legte man im Blick auf die Bibel großes Gewicht darauf, daß die Kinder lesen und schreiben lernten, und dieser Unterricht fiel dem Synagogendiener zu, ähnlich wie bei uns früher der Küster zugleich der Schulmeister war. Auch für die Kinder war der Sabbat der Tag, an dem sie zur S. gingen. Zugleich verband sich mit der Synagoge die Rechtspflege namentlich in bezug auf diejenigen Vergehen, die einen speziell religiösen Charakter hatten, wie lästerliche Reden, Verführung zum Abfall vom Gesetz usf., wobei freilich die Strafen so bemessen werden mußten, daß kein Konflikt mit der römischen Rechtsordnung entstand. Darum konnten die Vorsteherschaften der Synagogen nicht über die Verurteilung zu Schlägen hinausgehen, vgl. Mt. 10, 17; 23, 34; 2 Kor. 11, 24. Wer sich dem Gesetz nicht unterwerfen wollte, wurde aus der Schule ausgeschlossen, vgl. Joh. 9, 22; 12, 42; 16, 2, wobei der Bann zwei Grade hatte; der schärfere schnitt allen Verkehr der Israeliten mit dem Gebannten ab. Der Erfolg dieser S. war groß; sie erzogen Israel zu jener Schriftkenntnis, die uns überall in den Ev. und den jüdischen Schriften begegnet, die nur der Anspielung auf irgend eine biblische Geschichte oder einen Spruch bedarf, weil ihr Zusammenhang ihr sofort gegenwärtig ist, welche für alle Ereignisse des Lebens eine Schriftstelle zur Hand hat, die für sie passend ist. Von hier aus wurde ferner das weitschichtige, subtile System der Satzungen in das Volksleben eingegraben. In der S. war aber auch für Jesus die Stätte bereitet, wo er eine gesammelte, hörende Gemeinde fand, und ebenso bildete sie in und außer dem heiligen Lande den trotz aller Verfolgung immer wieder aufgesuchten Ausgangspunkt für die apostolische Mission. Sie war der Kampfplatz, auf dem das Evangelium mit dem pharisäisch ausgelegten Gesetze rang. Auch für die innere Einrichtung der christlichen Gemeinden war die Bedeutung der Synagoge groß. Sie war ein Vorbild und eine Vorschule für das christliche Gemeindeleben, das sich in seinen Formen in mancher Beziehung an die Synagoge anschließen konnte. Wann und wie den Christen der Besuch der S. verschlossen wurde, kann nicht mehr sicher bestimmt werden; gewiß ist dies, daß im zweiten Jahrhundert die Verfluchung der Christen einen ständigen Bestandteil des Gottesdiensts in der Synagoge ausmachte. Damit hatte sich die S. gegen die christliche Predigt gründlich und für immer abgesperrt.
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