Schuld
1) Von Geldschulden 5 Mo. 24, 10; Spr. 22, 26; Mt. 18, 27 ff.; Lu. 7, 41; 16, 5. 7; Philem. 18. Bildlich heißt eine versäumte Pflicht eine S., sowohl Menschen als Gott gegenüber, Mt. 6, 12; Lu. 11, 4, ein Sprachgebrauch, der, obwohl er dem Sinn nach auf dasselbe hinauskommt, nicht zu verwechseln ist mit S. in der Bedeutung von 2). — 2) Von einer gerichtlich festgestellten S.=Urheberschaft eines Verbrechens, Mk. 15, 26; Joh. 18, 38; 19, 4. 6, Einer Sache s. sein heißt in diesem Sinn: die Verantwortlichkeit dafür auf sich haben, 3 Mo. 5, 1; 17, 16; 4 Mo. 15, 31. — 3 Mo. 17, 4; 4 Mo. 35, 27 „des Blutes s.“ ist = der Vergießung desselben schuldig, 1 Kor. 11, 27: „s. am Leib u. Blut des Herrn“ ist = s. an der Entweihung desselben. Weil aber die festgestellte S. die Strafe nach sich zieht, so ist s. ferner = strafwürdig, einer Strafe verfallen, (Mk. 3, 29; Mt. 5, 21f.). In beiderlei Sinn wird das Wort nun auch gebraucht mit Beziehung auf das Urteil und die Strafe des göttl. Gerichts über die menschl. Sünden. Der Mensch soll seine S., d. h. seine Verantwortlichkeit u. Strafwürdigkeit Gott gegenüber erkennen (Hos. 5, 15), und zwar in ihrer ganzen Größe (Esra 9, 7). Denn Gott kennt sie wohl (Ps. 69, 6). Und die ganze Schrift geht darauf aus, den Beweis zu liefern, daß alle Welt Gott gegenüber s. ist (Rö. 3, 19). Häufig kommt es auch vor, daß eine S. den Übeltäter schon in diesem Leben „findet“ (Hos. 10, 2), d. h. daß die Strafe ihn ereilt. Aber man darf aus einem Unglück, das einen Menschen trifft, nicht schließen, daß er vor andern s. gewesen sei (Lu. 13, 4). — Ps. 34, 22 f.: „die den Gerechten hassen, werden S. haben — alle, die auf ihn trauen, werden keine S. haben,“ heißt: daß jenen Gott ihre Sünden als Bosheitssünden zurechnet, diesen als Schwachheitssünden vergibt. — Weiter wird das Wort S. auch im gewöhnl. Leben gebraucht, z. B. Ps. 35, 11: sie zeihen mich, des ich nicht s. bin. Sir. 8, 6: gedenke, daß wir alle auch S. auf uns haben. — 3) Von Verpflichtungen, die zu erfüllen sind, wird s. ebenfalls gebraucht, gleichviel, ob sie schon erfüllt sind oder nicht. Als Hauptwort dazu dient aber nicht S., sondern Schuldigkeit (kommt in der Bibel nicht vor). So Mt. 23, 16. 18, wer bei dem Gold am Tempel schwört, der ist s., d. h. verpflichtet, seinen Eid zu halten, Lu. 17, 10. Rö. 13, 7, wogegen allerdings V. 8: Seid niemand nichts s., denn daß ihr einander liebet — der andere Sinn hereinspielt: Bleibet niemand nichts s., denn daß ihr einander liebet; diese S. kann man in Wahrheit gar nie ganz abtragen, weil sie immer von neuem anwächst. Ga. 5, 3: Wer sich beschneiden läßt, ist noch das ganze Gesetz s. zu tun, denn er stellt sich damit selbst unter den Gesetzesbund. Dagegen bedeutet Jak. 2, 10 „so jemand das ganze Gesetz hält u. sündiget an einem, der ist’s ganz s.“: er ist der Übertretung des ganzen Gesetzes s. (im Sinne von 2).