Schlüssel
Schlüssel, schließen.
1) Das Werkzeug des Türverschlusses nach heutiger Art war im Altertum, obwohl Ri. 3,25 genannt, so wenig als das eiserne drehbare Schloß bekannt. Die Schlösser waren von Holz, Riegelschlösser, mit einem Mechanismus, bei dem einige eiserne Stifte in den Riegel eingriffen, wenn derselbe zugeschoben wurde. Um ihn wieder herauszuheben, bediente man sich eines hölzernen Hakens (aus Ägypten ist auch ein eiserner erhalten), welcher ebenfalls eiserne Stifte hatte; das war der Schlüssel. Diese Schlösser konnten leicht geöffnet werden, daher waren Türhüter und Türhüterinnen sehr nötig. —
2) Jes. 22,22 wird die Ersetzung Sebnas durch den frommen Eljakim mit das Bild der Schlüsselübergabe dargestellt. „Auf die Schulter legen“ vgl. Jes. 9,5. Aus dieser Stelle, der man eine geistliche typische Beziehung beimaß, geht dann
3) der bildliche Gebrauch vom Schlüssel, schließen als des Symbols einer höheren geistigen Vollmacht seines Trägers im Neuen Testament hervor. In Offb. 3,7 ist es Christus selbst als der Erbe Davids, „der den Schlüssel, schließen Davids hat“, das heißt der von Gott eingesetzte Herr des Himmelreichs, welcher in dasselbe einzulassen oder von ihm auszuschließen die Macht hat, wie ins Reich des Todes zu verstoßen oder aus ihm zu erlösen, Offb. 1,18. Bei Mt. 16,19 erscheint dasselbe Bild vom Hausverwalter, vgl. Joh. 14,2, durch Jesum selbst auf Petrus angewendet: „ich will dir des Himmelreichs Schlüssel, schließen geben“; und dazu die richterliche Befugnis (vgl. Mt. 18,18) „was du auf Erden binden wirst usw.“ Dabei ist natürlich vorausgesetzt, daß diese sogenannte Schlüssel, schließengewalt, um auch im Himmel anerkannt zu werden, nur im Geist und mit den Mitteln Christi ausgeübt werde. Übergeben ist sie 18,18 nicht allein dem Petrus, sondern der Gemeinde; das erste Beispiel ihrer Ausübung gibt die Pfingstgeschichte.
— Die äußerlich-richterliche Übung der „Schlüsselgewalt“ nach kathol. Lehre und die ausschließliche Inhaberschaft derselben durch die Hierarchie ist in der Schrift nicht begründet. Vgl. Kirchenlex. II, 638 f.
Von den Schriftgelehrten wird Mt. 23,13 gesagt, daß sie „das Himmelreich zuschließen“; noch deutlicher Luk. 11,52: „wehe euch, die ihr den Schlüssel, schließen der Erkenntnis (den Leuten) weggenommen habt“, das heißt durch ihr falsches gesetzliches Wirken und Lehren haben sie die Leute unfähig gemacht, das Heil zu erkennen.
Offb. 9,1; 20,1 erscheinen Engel mit dem „Schlüssel, schließen zum Abgrund“, ebenfalls einem Bild ihrer Vollmacht, diese Tiefen zu öffnen und zu schließen.