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Scheu

Scheu, scheuen.
1) In der Bedeutung Abscheu steht es da, wo es sich um das Verhalten gegen levitisch Unreines handelt; so in den Reinigkeitsgesetzen, 3 Mo. 11,10. 11. 12. 13. 20. 23. 42 und sonst, Hes. 39,11. —
 2) In der Bedeutung: Furcht. So Scheu, scheuen vor Menschen, 1 Sa. 18,15; Spr. 29,25; Mi. 4,4, vor Feinden Phil. 1,14, vor Spott und Schmach der Welt Kol. 3,21 (Mutlos- und Mißtrauischwerden der Kinder durch übergroße Strenge der Väter). Gott selbst scheut den Zorn der Feinde gegen sein Volk, will dem gewalttätigen Übermut derselben nicht Nahrung geben, 5 Mo. 32,27. Scheu, scheuen vor dem Leiden, der Schmach eines andern, Furcht davor, an demselben teilzunehmen, es mitzutragen, Ps. 31,12; 38,12. Furcht vor Leiden, Schaden, Gefahr verschiedener Art, Ps. 119,39; Pr. 12,5; Jes. 7,25; 38,15; 66,4 (so auch Scheuwerden der Rosse, Sach. 12,4). Die Übeltäter s. das Licht, fürchten das Offenbarwerden ihrer heimlichen Sünden, Hi. 24,16 (vgl. Joh. 3,20). —
 3) Ehrfurcht vor allem vor Gott, Esra 9,6; Ps. 22,24; 33,8; Pr. 8,12; Dan. 6,27; Mal. 2,5, daher auch Scheu, scheuen vor der Sünde aus Ehrfurcht vor Gottes Willen. Diese fehlt den Gottlosen, Ps. 27,12; 36,5; 64,5; Judä 12. Scheu der Ehrfurcht vor Menschen, vor einem König, Dan. 5,19, vgl. Mt. 21,37, vor den Vätern, Hbr. 12,9, vor Alten, Hi. 32,6. Im Gericht soll Scheu, scheuen vor den äußern Vorzügen eines Menschen, Scheu, scheuen vor dem frommen Schein eines faschen Propheten nicht stattfinden, 5 Mo. 1,17; 18,22. Dagegen Scheu, scheuen vor dem Recht eines Menschen, gerechte Rücksicht auf andere ist etwas, was nur dem ungerechten Richter fehlt, Luk. 18,2. 4.
— In manchen dieser Stellen ist übrigens mit dem Begriff: „Scheu der Ehrfurcht“ zugleich auch der Nebenbegriff: „Scheu, scheuen aus Furcht oder Scham“ verbunden.
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