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Scheiden

Scheiden.
1) Die richtige Scheidung. Nach der Schöpfungsordnung ist Licht und Finsternis stofflich und zeitlich geschieden (1 Mo. 1,4. 14. 18). Ordnung Gottes ist, daß der Tod (s. d. Art.) Leib und Seele (Sir. 38,24) und die nächsten Freunde (Ru. 1,17; 2 Sa. 1,23) s. In der Gerichtsordnung ist das Land diesseits des Jordans in drei Kreise geteilt (5 Mo. 19,3) und das Los s. den Streit (Spr. 18,18). In der Gnadenordnung sind desgleichen Scheidungen nötig. Lot muß sich von Abraham s. (1 Mo. 13,9. 11. 14) und zwei Völker aus Rebekka (1 Mo. 25,23), Israel von Ägypten (2 Mo. 11,7). Das Wort Gottes bringt eine innere Scheidung hervor, indem es in allen, auch den verborgensten Seiten des Menschen das Böse aufsucht, bloßlegt und ausscheidet (Hbr. 4,12). Freilich wo kein Edelmetall ist, kann auch das Läuterungsfeuer nicht das Böse ausscheiden (Jer. 6,29). Schließlich kommt es auch zur äußeren Scheidung. Mose soll sich von der Gemeinde s. (4 Mo. 16,21); Elia (2 Kö. 2,11) und Jesus (Luk. 24,51) s. von der Erde, und zuletzt folgt die große Scheidung (Mt. 13,49; 25,32). —
2) Scheidungen, die nicht sein sollen. Die Sünde macht eine Scheidewand zwischen Gott und seinem Volk (Jes. 59,2), aber sie wird aufgehoben durch die Gnade. Im messian. Reich soll auch der Fremde und Verschnittene vom Gottesvolk nicht geschieden sein (Jes. 56,3). Ja schlechterdings nichts soll den glaubigen Christen s. können von der Wirksamkeit und dem Genuß der Liebe, die Gott in Christo zu ihm hat (Röm. 8,35. 39). Eine Scheidung dessen, was Gott zusammengefügt hat (Mt. 19,6), ist auch die Ehescheidung (s. Ehe), die Sirach leicht nimmt (7,21; 25,34), Christus verbietet (Mt. 5,32; 19,3 ff.), außer im Falle des Ehebruchs. In gemischten Ehen, wenn der Unchrist sich s., läßt Paulus den glaubigen Teil nicht gebunden sein (1 Kor. 7,10ff.), woraus der zweite evangelische Scheidungsgrund, böswillige Verlassung, abgeleitet wird.
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