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Richter (Bibel)

Richter, Bedeutungen im Kontext der Bibel
1) Richter (hebr. schophetim) heißen die Häupter des israelitischen Volks oder einzelner israelitischer Stämme in der Zeit zwischen Josuas Tod und der Aufrichtung des Königtums. Der Name, der sich auch bei den Tyriern und Karthagern findet, bezeichnet die regierende Stellung überhaupt nach ihrem Hauptstück, der Rechtsprechung.
Zunächst liegt in dem Namen ein Gegensatz zur Stellung und Würde eines Königs. Jahweh ist in Israel König, die Richter verdanken ihr obrigkeitliches Amt nur einem persönlichen, göttlichen Auftrag, der für sie kein Besitzrecht über Land und Volk und kein Erbrecht einschließt. Das eigentliche Rechtsprechen tritt bei ihnen sehr zurück und ist ausdrücklich nur bei Debora (Richter 4,4f) und Samuel (1.Samuel 7,15-17; 8,1) erwähnt.
Ihre Hauptaufgabe war eine kriegerische, nämlich das Volk von seinen Bedrängern zu befreien. Auf solche rettende Taten gründete sich erst ihre dauernde Herrscherstellung. Der Richter war auch nicht ohne weiteres Beherrscher des ganzen Volks, sein Machtgebiet reichte nur so weit als sein Appell an den religiösen und nationalen Sinn Widerhall fand (vgl. Richter 5,15-17).
Wenn nach Richter 2,16-19 zum Idealbild eines Richters auch gehört, dass er nicht nur dem Volk aus seiner Bedrängnis hilft, sondern er auch zeitlebens dem Abfall von Jahveh entgegensteuert, so erscheint diese religiöse Seite bei den einzelnen Trägern des Titels "Richter" tatsächlich vielfach getrübt (man denke zum Beispiel an Jephthah und Simson). —
2) Die Richterzeit wird in Richter 2,10-23 als ein beständiger Wechsel von Abfall und Strafe, Bekehrung und Hilfe charakterisiert. Das Volk erlag immer wieder der Versuchung, welche aus seinem Wohnen unter heidnischen Nachbarn erwuchs. Die Kanaaniter waren nur unvollständig aus ihrem Lande vertrieben, am meisten hatten sie sich im Norden noch in geschlossener Masse erhalten (Richter 1). Ehen mit den Kanaanitern (Richter 3,6; 14,1) und der eigene Zug des Herzens zu einer sinnlichen Art des Gottesdienstes verlockten zur Annahme des Baals- und Astartedienstes (Richter 2,11-13; 3,7; 6,25ff; 8,33) und anderer heidnischer Kulte (Richter 10,6).
Sogar Jahveh selbst wurde nach heidnischer Weise als Götzenstatue verehrt (Richter 17,3). Die großen Taten Gottes, welche das Volk unter Moses u. Josuas Führung erlebt hatte, hatten wohl ein Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zu einem Volk Jahvehs begründet, das besonders im Anfang noch je und je lebendig hervortrat (vgl. das Lied Deboras, den Kampf gegen Kusan Risathaim in Richter 3,10; den Rachekrieg gegen Benjamin in Richter 20,18), aber doch nicht stark genug blieb, um die politische und religiöse Einheit zu erhalten.
Bei dem Fehlen einer Zentralgewalt entwickelte sich ein ungebundenes Sonderleben der einzelnen Stämme, auch an Bruderkämpfen fehlte es nicht (Richter 12,1 ff). Auch das „Haus Gottes“ zu Silo (Richter18,31; 21,19) konnte bei der Eifersucht der Stämme keine das ganze Volk umfassende Bedeutung behaupten; Gideon richtet eine besondere Kultusstätte in Ophra ein (Richter 8,27), und der Ephraimite Micha macht sich ein Bild und besoldet einen Leviten, bis ihm beides von Daniten geraubt und in ihre neugegründete Stadt Dan verpflanzt wird (Richter 17-18).
„Zu der Zeit war kein König in Israel und jeder tat, was ihm recht deuchte“ (Richter17,6; 18,1; 19,1; 21,25), mit diesen Worten schildert unser Erzähler aus der geordneten Königszeit, auf unsere Periode zurückschauend, den Charakter einer Zeit, in welcher jeder Stamm seinen eigenen Weg ging und nur das Recht des Stärkeren galt. Doch fehlt es trotz alledem auch nicht an Zügen sittlicher Energie und echt theokratischen Sinnes, so, wenn das Volk sich aufmacht, um den von den Benjaminiten begangenen Frevel zu rächen (Richter 20), und wenn Gideon die Königswürde ablehnt mit dem Hinweis auf die Herrschaft Jahvehs über sein Volk (Richter 8,23). —
3) Aus der Reihe von zwölf Richtern, welche das Richterbuch erwähnt, werden nur sechs durch genauere Erzählung hervorgehoben, während von einigen nur die Dauer ihres Richteramts gemeldet wird. 1) Der Judäer Othniel befreit das Volk von der Herrschaft Kusan Risathaims, Königs von Mesopotamien, der es sich acht Jahre lang tributpflichtig gemacht hatte, 3,7-11. 2) Der Ephraimite Ehud macht der 18jähr. Bedrückung Israels durch die mit den Ammonitern und Amalekitern verbündeten Moabiter ein Ende, indem er den Moabiterkönig Eglon ersticht, 3,12-30. 3) u. 4). Die Richterin Debora aus Ephraim ruft Varak aus Naphthali gegen den Kanaaniterkönig Jabin von Hazor und seinen Kriegshauptmann Sisera zum Kampf auf, in welchem das feindliche Heer besiegt wird, während Sisera in Jaels Zelt den Tod findet. Deboras Siegeslied feiert die Hilfe Jahvehs, Kap. 4. 5. 5) Gideon aus dem Stamm Manasse wird an der Spitze einer kleinen Schar der Befreier Israels von den räuberischen Einfällen der Midianiter und Amalekiter, Kap. 6-8. Sein Sohn Abimelech gründet in Sichem ein kurzdauerndes Königtum, welches Jotham in der Fabel vom Dornbusch verspottet, Kap. 9. 6) Thola aus Iaschar, 10,1. 7) Jair aus Gilead, 10,3. 8) Der Gileadite Jephthah, der Führer einer Freibeuterschar, besiegt die Ammoniter, und bezahlt den Sieg seinem Gelübde zufolge mit dem Opfer seiner Tochter. Auch in einem Bruderkrieg, zu dem ihn die Eifersucht Ephraims zwingt, bleibt er Sieger, Kap. 11. 12,1-7. Es folgen 9) Ibzan (Luther: Ebzan) aus Bethlehem, 12,8-10; 10) Elon aus Sebulon, 12,11 und 12; 11) Abdon aus Ephraim, 12,13-15. 12) Der Danite Simson tut in kühnen Streichen den Philistern Schaden, ohne doch ihre Macht zu brechen. Die verwegenen Abenteuer dieses Helden, der ebenso an Körperkraft wie an witzigem Wort alle hinter sich läßt, aber zuletzt ein Opfer sorglosen Leichtsinns und übelangebrachten Vertrauens wird, werden mit besonderer Ausführlichkeit und Vorliebe erzählt, Kap. 13-16. Außer den Genannten wird noch Samgar als Erretter seines Volks erwähnt 3,31, ohne jedoch Richter genannt zu werden. Elis und Samuels Regierungstätigkeit wird zwar auch als Richten bezeichnet (1 Sa. 4,18; 7,15), doch sind sie den Obengenannten insofern nicht gleichartig, als bei jenem der hohepriesterliche, bei diesem der prophetische Beruf sich mit dem Richteramt verbindet. Unter dem Einfluß dieser zwei letzten Richter bahnt sich die religiöse und nationale Einigung des Volkes wieder an, die sich nachher unter David und Salomo vollendete. —
4) Das Richterbuch zerfällt in drei Teile: I. Die Einleitung 1,1-3,6 betont die Unvollständigkeit der Eroberung des Landes und zeigt in dieser lässigen Erfüllung des göttlichen Auftrags die Quelle der späteren Verwirrungen auf, 1,1-2,5: charakterisiert sodann die Geschichte dieser Veriode nach ihren inneren treibenden Mächten, 2,6-23; woran sich eine Aufzählung der noch unüberwundenen Völkerschaften anschließt, 3,1-6. II. Der Hauptteil, 3,7 bis Kap. 16, erzählt die Taten der oben genannten zwölf Richter III. Es folgen in zwei Anhängen die Geschichte vom Ursprung des Heiligtums zu Dan, Kap. 17 und 18, und die Erzählung vom Frevel der Benjaminiten und seiner Bestrafung, Kap. 19-21. Daß den Berichten unseres Buches nicht bloß alte Erinnerungen, sondern auch alte Aufzeichnungen zugrunde liegen, dafür spricht namentlich die Ursprünglichkeit und Frische dieser Erzählungen, die durch keine Beschönigung übermalte Natürlichkeit, in welcher die Helden uns vorgeführt werden. Das Lied der Debora stammt wohl aus einer alten Liedersammlung, vielleicht der Jos. 10,13 genannten. Abgefaßt ist das Buch wohl zur Zeit der Könige unter Salomo oder wenigstens nicht viel später, vgl. 17,6; 18,1. 31. Schwierigkeiten bereitet die Zeitrechnung unseres Buchs, sofern die angegebenen Zahlen darauf führen, die Richterzeit zu 410 Jahren zu berechnen, was, verglichen mit 1 Kö. 6,1, wornach vom Auszug aus Ägypten bis zum salomonischen Tempelbau 480 Jahre verflossen sein sollen, entschieden zu viel ist. Ein einleuchtender Vorschlag zur Abhilfe ist der, auf Grund von 10,7 ff. die ammonitische und die philistäische Bedrückung als gleichzeitig anzunehmen und dadurch die 410 Jahre auf 340 zu reduzieren. Allein man wird sich dem Zugeständnis nicht entziehen können, daß die in unserem Buch vielfach gebrauchten runden Zahlen (zum Beispiel 40 Jahre = eine Generation 3,11; 5,31; 8,28; 13,1, 80 Jahre 3,30, 20 Jahre 4,3; 15,20) den Eindruck machen, auf bloß beiläufiger Schätzung zu beruhen, und darum für eine genaue Zeitberechnung keinen sicheren Anhalt gewähren. Vgl. Art. Zeitrechnung u. Kinzler, Bibl. Altertümer 7. Aufl. S. 548 ff.
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