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reuen

Reue, reuen, gereuen. Änderung des Sinnes in Hinsicht auf eine geschehene Handlung, so daß man dieselbe entweder wirklich rückgängig macht oder vergeblich wünscht, sie ungeschehen machen zu können.
1) Von Gott. Zwei Reihen von Stellen stehen sich gegenüber. Reue, reuen läßt sich Gott ein Werk, das er gemacht, eine Wohltat, die er erwiesen hat, 1 Mo. 6,6. 7; 1 Sa. 15,11. 35; Jer. 18,10, noch öfter eine Strafe, die er gedroht oder schon zu verhängen angefangen hat, 2 Mo. 32,14; 2 Sa. 24,16; 1 Chr. 21,15; Ps. 106,45; Jer. 18,8; 26,3. 19; Joel 2,13; Am. 7,3. 6; Jon. 3,9. 10; 4,2. Überall ist hier eine Änderung der Handlungsweise Gottes gegen die Menschen mit Rücksicht auf das Tun der Menschen, auf ihre Sünde oder Buße, ausgesagt. Reue, reuen wird dagegen Gott abgesprochen nicht nur in bezug auf eine geschehene Handlung, Jer. 20,16; Sach. 8,14 (Strafe, die Gott nicht zurücknimmt), sondern auch so, daß Gott schon im voraus erklärt, er werde sich eine Zusage (Verheißung oder Drohung) nicht r. lassen, Ps. 110,4 (vgl. Hbr. 7,21); Jer. 4,28; Hes. 24,14, oder daß die N. ganz allgemein von Gottes Wesen ausgeschlossen wird, darum, weil er kein Mensch ist, 4 Mo. 23,19; 1 Sa. 15,29. Ihre Vereinigung finden die beiden Reihen in dem Satz: Gott kann sein Handeln nach dem Verhalten der Menschen ändern und tut es je nachdem, aber eine Änderung des Sinnes und Willens ist bei ihm ausgeschlossen. —
2) Reue, reuen bei Menschen, entweder aus menschlicher Rücksicht auf sich selbst oder andere, Ri. 21,6. 15; 2 Kor. 7,8; auch V. 10 (die niemand gereuet), oder als Reue, reuen über Sünde und Ungehorsam, Hes. 6,9; Mt. 21,29; 27,3; Luk. 17,4; 2 Kor. 7,9. 10. Nicht jede Reue, reuen über die Sünde (Mt. 27,3), aber eine solche, die durch aufrichtige Beugung unter die göttliche Wahrheit bewirkt, zu einer gründlichen Sinnesänderung (metanoia) wird, führt zur Seligkeit (2 Kor. 7,9. 10, vgl. auch Mt. 3,2; 4,17; Mk. 1,4. 15; Luk. 3,3. 8; Apg. 2,38; 3,19; 17,30 u. o.).
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