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Regieren

Regieren, Regierung, Regierer.
1) Die Worte, welche im Alten Testament für Regieren, Regierung, Regierer gebraucht werden, bedeuten „König sein“ (s. d. Art. König) 1 Mo. 36,31. 36; 1 Sa. 13,1; 2 Sa. 2,10 u. a., weil die älteste Form menschlichen Regiments das selbstherrl. Königtum war, oder „richten“ 1 Mo. 19,9, weil Recht sprechen und ausüben die vornehmste Tätigkeit des Regierenden ist. Jedes bürgerl. Gemeinwesen, Stamm, Volk, Stadt u. dergl. bedarf einer Regieren, Regierung, Regierer oder Oberleitung durch einen einheitlichen Willen. Wo diese fehlt, da steht’s nicht gut, Ri. 21,25. Auch über das Haus Gottes wird in dem Hohepriester Josua ein Regent eingesetzt Sach. 3,7. Im Neuen Testament ist das Regieren, Regierung, Regierer eine der besonderen, übrigens dem Weissagen und Lehren nachgesetzten Gnadengaben des h. Geistes 1 Kor. 12,28, welche den Inhaber befähigt, an der Leitung der Gemeinde teilzunehmen Röm. 12,8. Vom Hausregiment steht Regieren, Regierung, Regierer 1 Tim. 5,4. —
 2) Menschen bekommen Recht u. Vollmacht zum Regieren, Regierung, Regierer nur von Gott Röm. 13,1 (s. d. Art. Obrigkeit), der die ganze Welt regiert (1 Chr. 16,31) als der einzige, unumschränkte Herr und Gebieter über alles, was im Himmel u. auf Erden ist 1 Chr. 29,11 f.; Ps. 103,19; Eph. 1,11, vgl. Ps. 93-100, 145-148. Unter der Regieren, Regierung, Regierer Gottes steht der Naturlauf, alle Naturkräfte (sowohl für sich als in ihrer Beziehung zu den Menschen, 1 Mo. 8,22; 1 Kö. 17,1; Hi. 26,6 ff.; 37; Ps. 104 u. a. Hos. 2,21 f.; Am. 4,7; Apg. 14,17), aber nicht minder die Menschen, einzelne wie ganze Völker, ihre Schicksale, Glück und Unglück, ja das Gelingen oder Mißlingen ihrer Gedanken u. Pläne (5 Mo. 32,39; 1 Sa. 2,6ff.; Hi. 5 u. 12; Ps. 33 u. a. St.).
Die göttl. Weltregierung, oft ein Rätsel, ja ein Ärgernis für den Verstand (Ps. 73), wird doch immer wieder von den wahrhaft Frommen u. Weisen anerkannt und verehrt. (Jes. 28,29; 45,15; Röm. 3,4; Offb. 15,3; 16,7).
Der Weltlauf im großen und ganzen wie im kleinen und einzelnen ist weder dem Zufall preisgegeben (Mt. 10,29), noch einer starren Notwendigkeit unterworfen. Gott ist in seiner Regierung ein weiser Erzieher, der alle Kreaturen, vor allen die mit Vernunft begabten, zu dem Zweck, zu welchem er sie erschaffen hat, hinleitet (Spr. 16,4). Dieser Zweck ist einerseits die Ehre Gottes, Verherrlichung seines Namens (Jes. 6,3; 48,11; Hab. 2,14; Joh. 11,4; 1 Tim. 1,17; 1 Pe. 5,11 u. a.), andererseits die Wohlfahrt u. Seligkeit der Geschöpfe (Röm. 8,18-23. 28; 11,36; Kol. 1,16). Seine Erzieherweisheit hat allerdings den Eintritt des Bösen nicht verhindert (s. Art. Sündenfall), läßt ihm auch innerhalb der gefallenen Menschheit seinen Lauf (s. Art. Freiheit), beschränkt aber gnädig viele seiner Folgen und Wirkungen und macht es sogar dem Guten, der Erreichung seiner heiligen Zwecke sowohl an einzelnen Menschen als an der ganzen Menschheit, dienstbar (1 Mo. 50,20; Röm. 9-11, bes. 11,11 u. 32: Gal. 3,22). Dabei ist die Folge des Bösen, das Übel, ein wichtiges Zuchtmittel in Gottes Hand (Ri. 13-15; Jer. 32,42; Klagel. 3,26 ff.; Hi. 5,17; Ps. 94,12; Hbr. 12,5-8).
Die Gottesfürchtigen überlassen mit Ruhe und Vertrauen auch ihren äußeren Lebensgang dem Walten Gottes (Ps. 4,4; 23; 91 u. a.; Mt. 6,25-34 usw.), sobald sie gelernt haben, willig (nicht bloß durch Zwang, Ps. 32,9) und kindlich ihr inneres Leben vom Geiste Gottes regieren zu lassen (Röm. 8,14; Gal. 5,18), dadurch regiert der Friede Gottes im Menschen (Kol. 3,15). —
3) Christus ist eine Regierung zugeschrieben schon in der Weissagung Jes. 32,1; Jer. 23,5, vgl. Ps. 2; im Neuen Testament Offb. 11,15; 19,15. Die Regierung Christi steht nicht neben derjenigen des Vaters, sondern ist die Vollendung derselben, Eph. 1,10; 1 Kor. 15,25-28; Joh. 5,17. Er ist das Haupt der Gemeinde, 1 Kor. 12,5; Kol. 1,18. Ihm ist das Reich beschieden vom Vater, Luk. 22,29; Mt. 11,27; 28,18. Alle Dinge werden durch ihn ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt, in erster Linie die Menschheit. —
4) Die durch Christum Erlösten, zu seiner Herrlichkeit Erhobenen werden mit ihm regieren, herrschen, richten, Mt. 19,28; Luk. 22,29; 2 Tim. 2,12, besonders in der Offb. 2,26 ff.; 3,21; 20,4; 22,5.
— Sonne und Mond regieren Tag und Nacht durch ihr Licht und ihren regelmäßigen Lauf.
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