Recht
Recht (als Eigenschaftswort).
1) Im Gegensatz gegen Links s. den Art.
a. Die rechte Hand Gottes ist in vielen Stellen bildlicher Ausdruck für seine majestätische Macht, die sich bald richtend und strafend 2 Mo. 15,6. 12; Ps. 17,7; 21,9; 48,11; Jes. 62,8, bald helfend Ps. 20,7; 63,9 u. a., schützend Ps. 80,18, beseligend Ps. 16,11 kund gibt. Das Sitzen zur Rechten Gottes bez. Christi schließt die Teilnahme an seiner Ehre, Macht und Herrschaft in sich Ps. 110,1; Mt. 22,44 u. a. St. vgl. Mt. 20,21. 23; Mk. 10,37.
b. Menschen geben einander die rechte Hand zum Zeichen der Übereinstimmung, zur Bekräftigung eines Übereinkommens Gal. 2,9. Da der Morgenländer das Angesicht bei der Orientierung gegen Osten wendet, so bezeichnet die rechte Seite auch die südl. Richtung 1 Sa. 23,19. 24; 2 Sa. 24,5.
c. Besondere Redensarten. Zur Rechten eines stehen
— von Gott als Beistand, Ps. 16,8; 73,23; 109,31; 110,5; 121,5; — vom Teufel als Feind, Sach. 3,1; Ps. 109,6.
Rechts und Links wissen Jon. 4,11 = Gutes u. Böses unterscheiden. Zur Rechten oder Linken sich wenden, 1 Mo. 24,49 = wissen, was zu tun oder zu lassen ist. Weder zur Rechten noch zur Linken weichen, 5 Mo. 5,29 und sonst = ohne irgend welchen Abweg streng nach Gottes Geboten laufen.
Wegen Pr. 10,2 und 2 Kor. 6,7 s. Art. Linke.
Ps. 137,5 meiner Recht werde vergessen, ist eine Verwünschungsformel, wörtl. meine Rechte soll mich vergessen = mir den Dienst versagen.
Ps. 89,43, die Rechte = die Macht. —
2) In geistig-sittlicher Bedeutung = wahrhaftig, redlich, rechtschaffen (Luther häufig: fromm), und zwar von Gott, 5 Mo. 32,4, u. von Menschen, Ps. 37,37; Joh. 1,47; namentlich in der Verbindung schlecht und r. = redlich und aufrichtig, Hi. 1,1. 8; 2,3; auch als Hauptwort, Ps. 25,21; Spr. 1,3. Von Dingen gebraucht bezeichnet es das, was dem heiligen Willen Gottes und seiner Ordnung ganz entspricht = wahrhaftig, gut, zum Beispiel Joh. 15,1; 1 Pe. 5,12; Röm. 7,12; Ps. 23,3. So in den Ausdrücken: r. tun, lehren, reden, regieren, richten.
— Hos. 7,16: sie bekehren sich, aber nicht r.; wörtl.: nicht aufwärts, nicht zu Gott.
Ferner bezeichnet r., was nach Sitte, Gebrauch und Recht der Menschen besteht, so 3 Mo. 19,36; Ri. 17,6; Mt. 20,4.