Predigtamt
Predigtamt. Was vom Amt im allgemeinen (s. d.), das gilt vom Predigtamt insbesondere, daß es nämlich nach dem Sinn, welchen wir heute damit verbinden, in der Schrift und also in der ersten Kirche sich nicht findet. Das Wort Predigtamt steht nur einmal in der deutschen Übersetzung Kol. 1,25 für das griechische Ökonomie, Verwaltung des von Gott dem Paulus gegebenen Auftrags, das Wort Gottes zu verkündigen. Wenn 1 Kor. 3,9 von einem Amt redet, das die Gerechtigkeit bezw. die Verdammnis predigt, so steht auch da im Grundtext: Diakonie, Dienst der Gerechtigkeit, so daß auch hier der Begriff ein anderer ist, abgesehen von der unberechtigten Einschränkung auf die Predigt, welche die deutsche Übersetzung verschuldet. Die Funktion des Predigens natürlich beruht auf dem Befehl und der Stiftung des Herrn. Aber die rechtsbeständige Ordnung aufzustellen, in welcher diese Funktion sich vollziehen sollte, blieb der Gemeinde überlassen. Die Apostel kann man nicht als Träger des Predigtamt bezeichnen, denn sie (und die mit ihnen durch gleichartige Tätigkeit verbundenen Evangelisten) sind mit ihrer Aufgabe der Ausbreitung des Reiches Gottes an keine Einzelgemeinde gebunden, wie das Amt dies erfordert, sie sind Gemeindegründer. Die Propheten aber und Lehrer (Apg. 13,1; 15,22; 1 Kor. 12,28; Eph. 4,11) haben ihre Stellung vermöge ihrer persönlichen charismatischen Begabung. Gerade das Beispiel der Gemeinde zu Korinth, 1 Kor. 12 u. 14, zeigt, daß jede Tätigkeit zum Besten der Gemeinde noch rein persönlicher, nicht amtlicher Natur ist, frei, nicht gebunden; sie ist ein Dienst, zu welchem die einen befähigt die empfangene Gnadengabe, die andern treibt die Hingebung der Liebe. Erst mit dem Aufhören der charismatischen Begabung tritt das Geschäft des Lehrens in Verbindung mit einem besonderen Stand, dem der Altesten, aber auch da noch nicht mit einem besonderen Amt oder einer einzelnen Person. Unter den Ältesten gibt es solche, welche arbeiten im Wort und in der Lehre. Diese sind zweifacher Ehre wert, 1 Tim. 5,17. Und nun findet bei der wachsenden Wichtigkeit reiner Lehre gegenüber der Irrlehre auch eine Übertragung des Lehrinhalts und Auftrags statt an solche, die zu dieser Tätigkeit geschickt sind, 2 Tim. 2,2. Damit sind die Wurzeln eines besonderen Lehrstandes und Lehramtes vorhanden. Ja selbst die ausschließliche Verbindung, in welche das Lehren mit dem Dienst des Bischofs trat, findet sich schon angebahnt und vorgedeutet in der Forderung, daß ein Bischof sei lehrhaftig, 1 Tim. 3,2; Titus 1,9. Das Predigtamt ist also nicht unmittelbar Stiftung Christi, es ist vielmehr Produkt der geschichtl. Entwicklung der Kirche, entstanden aus der Verbindung des von dem Herrn stammenden Predigtauftrags mit einem aus dem Bedürfnis der Gemeinde ermachsenen Amte, und zwar dem Auffichtsamte.