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Pfand

Pfand, pfänden. Pfand, ein Gut, das gegeben oder genommen wird, damit die sichere Übergabe eines andern Gutes dadurch verbürgt werde. Pfänden — ein Pfand, pfänden von einem nehmen. Im A. T. öfter in bezug auf irdischen Besitz, wobei insbesondere die Unbarmherzigkeit oder Ungerechtigkeit im Nehmen und im Zurückbehalten von Pfändern untersagt oder gerügt wird. So 1 Mo. 38,17 ff.; 2 Mo. 22,25; 5 Mo. 24,6 ff.; Hi. 22,6; Spr. 27,13 (Warnung vor den Folgen des Bürgens); Hes. 18,7 ff. Der Sieger nimmt vom Besiegten Menschen als Pfand, pfänden der Treue (Geiseln), 2 Kö. 14,14; 2 Chr. 25,24. Im Neuen Testament wird der Empfang des h. Geistes, sofern er nur Erstlingsgabe ist (Röm. 8,23), als Pfand, pfänden für den vollen Besitz des himmlischen Erbes und für die Erlösung von allem Übel betrachtet, 2 Kor. 1,22; 5,5; Eph. 1,14, vgl. Röm. 8,11.
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