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Nachlesen

Nachlesen. Es war eine milde Vorschrift zu Gunsten der Armen, wenn das Gesetz verlangte, man solle bei der Ernte nicht alles „genau aufsammeln“, 3 Mo. 19,9 f., „nicht nachlesen“ im Weinberg, 5 Mo. 24,21, oder den Ölbaum „nachschütteln“ (Vers 20) und auf dem Acker vergessene Garben nicht nachträglich holen (Vers 19), sondern den Fremdlingen, Waisen und Witwen solche Nachlese lassen. Solches Nachlesen ergab freilich nicht mehr viel, Jes. 24,13; Mich. 7,1 (doch kann Gott es auch reichlich ausfallen lassen, Sir. 33,17). Daher steht „kein Nachlesen lassen“ bildl. für: es recht gründlich nehmen, zum Beispiel mit der Plünderung u. Zerstörung, Jer. 49,9; Ob. 5.
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