Morgengabe
Morgengabe heißt das vom Bräutigam dem Vater der Braut zu gebende, in vielen Fällen wohl ausdrücklich bedungene Geschenk, 1 Mo. 34,12 u. a. St. Siehe Ehe.
Morgengabe heißt das vom Bräutigam dem Vater der Braut zu gebende, in vielen Fällen wohl ausdrücklich bedungene Geschenk, 1 Mo. 34,12 u. a. St. Siehe Ehe.