Menschengebote
Menschengebote werden immer in tadelndem Sinn erwähnt, indem dabei nicht an die Gesetze der Obrigkeit, sondern an solche Gebote gedacht wird, welche gleichsam Gott, dem höchsten Gesetzgeber, ins Amt greifen, indem sie eine neue Art des Gottesdienstes (Jes. 29,13) und einen neuen Weg der Seligkeit aufstellen (Mt. 15,9. vgl. Aufsätze; Kol. 2,22). Solche Menschengebote scheinen oft anfangs ganz unschuldig, ja wohlgemeint; aber sie führen, wie Jesus Mt. 15 zeigt, so leicht dazu, Gottesgebote zu entwerten, ja zu umgehen. Hos. 5,11 ist dies nach der gewöhnlichen Erklärung auch der Sinn; andere übersetzen: er hat angesangen, dem Eiteln (den Götzen) nachzuwandeln.