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Meineid

Meineid, eine wissentlich falsche Versicherung mit Berufung auf den allwissenden, heiligen und gerechten Gott, ist eine im zweiten Gebot verbotene Entheiligung des Namens Jahvehs (3 Mo. 19,12), die Gott verhaßt ist und seinen Zorn herbeizieht (Sach. 8,17; Jos. 9,20). Merkwürdigerweise ist keine bürgerliche Strafe darauf gesetzt, sondern Gott selbst will Rächer sein (2 Mo. 20,7; 1 Kö. 8,31.32; Mal. 3,5; Sach. 5,3, mo zu übersetzen ist: alle Meineidigen sollen weggefegt werden). Auch beim Reinigungseid einer des Ehebruchs beschuldigten Frau (s. Ehe S. 133) will Gott selbst die Justiz in die Hand nehmen (4 Mo. 5,27). Hingegen wenn etwas Gefundenes, Anvertrautes oder Geraubtes durch einen falschen Reinigungseid verleugnet wurde und es reute den Sünder, so konnte er nach Ersatz des Abgeleugneten mit Hinzufügung eines Fünftels vom Wert durch ein Schuldopfer versöhnt werden (3 Mo. 6,2 ff., 5,1 ff.), desgleichen wenn einer unbedacht einen promissorischen Eid geschworen und nicht gehalten hatte (3 Mo. 5,4), oder wenn er, vom Richter als Zeuge beschworen, ob er etwas wisse, seine Mitwissenschaft etwa an einem Diebstahl verschwiegen hatte (3 Mo. 5,1, vgl. Spr. 29,24), so gab es dafür ein Opfer, 3 Mo. 5,6-13. Gerade in der roheren Urzeit war die Furcht vor dem Meineid groß, auch ohne bürgerliche Strafbestimmung (vgl. Jos. 9,19. 20 und 2 Sa. 21,2; Ri. 21,7. 18; 17,2; 1 Sa. 14,24) und es gilt als Merkmal des Gerechten, daß er den Eid hält, auch wenn es ihm zum Schaden ist, Ps. 15,4; 24,4. Hingegen klagen die Propheten über Häufigkeit des Meineid, Jer. 5,2; 7,9. Namentlich wird das schreckliche Schicksal des Zedekia auf seinen Meineid gegen Nebukadnezar zurückgesührt, 2 Chr. 36,13; Hes. 17,16. 18. Meineid rechnet Wsh. 14,25 zu dem bei den Heiden Alltäglichen, und in der Tat zeigt sich die Graeca fides in dem Eidbruch des Antiochus V. (1 Makk. 6,62) und des Apostaten, des Hohepriesters Alcimus (1 Makk. 7,15, vgl. 9,55. 56). Indes waren auch die späteren Juden bei den Römern wegen leichtsinnigen Schwörens übel berüchtigt. Zwar trug man von seiten der gesetzlich Strengen Bedenken gegen alles Schwören (Pr. 9,2); aber um so erfinderischer war die Kasuistik der Pharisäer, auszumitteln, welche Eide verbindlich seien, welche nicht (Mt. 23,16-22; 5,33-37). Das Schreckliche am Falscheid ist, daß man Gott zum Werkzeug der Lüge herabsetzt und somit Gottes spottet. Das schnelle Zeugnis des Herrn (Mal. 3,5) macht sich zunächst durch ein Brandmal im Gewissen fühlbar, und wenn auch eine Zeitlang nichts erfolgt (Pr. 9,2), zuletzt wird die Strafe nicht ausbleiben, Offb. 21,8; 22,15.
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