Licht und Recht
Licht und Recht übersetzt Luther das hebr. Urim und Thummim (auch Thummim und Urim, auch bloß Urim), womit der geheimnisvolle Inhalt des Brustschildes am hohepriesterl. Leibrock (s. d.) oder Schulterkleid (s. Art. Hohepriester) bezeichnet ist, vermittelst dessen der Hohepriester die Entscheidung Gottes in Zweifelsfragen einholen sollte.
1) Was war dieses Licht und Recht? Aus der heiligen Schrift (2 Mo. 28,30; 3 Mo. 8,8) läßt sich über Gestalt und Beschaffenheit nichts Sicheres entnehmen, nur dies, daß es körperliche Gegenstände waren, welche vom Hohepriester ohne Zweifel nicht außen an, sondern innen in dem taschenartigen Choschen oder Brustschild (eigentlich „Choschen des Rechts, der richterlichen Entscheidung“ Orakeltasche) getragen wurden. Luther übersetzt 2 Mo. 28,30 mit Recht: Du sollst in das Amtsschildlein tun U. u. Th., nicht: „daran oder darauf tun“. Sie sind also nicht, wie manche Gelehrte nach Josephus annehmen, die 12 Edelsteine des Brustschildes selbst oder Bilder der Tugenden der Klarheit und Wahrheit, die auf dem bunt gewirkten Gewebe des Brustschildes angebracht waren, oder eine Nachbildung des Amtszeichens, das der ägyptische Oberpriester als Oberrichter bei gerichtlichen Verhandlungen trug und welches in einem an goldener Kette vom Hals herabhängenden, aus kostbaren Steinen gefertigten Bild der Wahrheit bestand. Nach Rosellini stellte dieses Schmuckstück das Bild der Tme, der Göttin der Gerechtigkeit, der, durch Wilkinson sind derartige Abbildungen mit den einander gegenübersitzenden Gestalten des Sonnengottes Re und der Tme bekannt geworden; mit U. und Th. hat das nichts zu schaffen. Andere haben an kleine Götterbildchen gedacht. Man ist jetzt darin ziemlich einig, daß es Gegenstände waren, die zum Losen dienten. Worin sie genauer bestanden, darüber gibt’s nur Vermutungen: am einfachsten zwei oder mehrere Steine oder Steinchen; nach Züllich eine Handvoll teils geschliffener, teils roher Diamantwürfel; oder verschiedenfarbige oder verschieden gezeichnete Stäbchen oder Pfeile (vgl. Hes. 21,26). U. und Th. würde entweder das Orakel selbst bedeuten: „untrügliche Entscheidung,“ „klare und vollständige Entscheidung,“ oder aber die Mittel zum Losen, Urim durchsichtige, geschliffene, Thummim undurchsichtige, rohe Steine. —
2) Welchem Zweck dienten die Urim und Thummim? Weil der Brustschild (Choschen = Schmuck) als Schmuck des Rechts oder der richterlichen Entscheidung, das heißt als Orakelschmuck bezeichnet wird, auch gesagt ist, daß der Hohepriester damit geschmückt „das Recht der Kinder Israel“ vor den Herrn trage (2 Mo. 28,30). hat man mit Recht angenommen, die Urim und Thummim haben zur Gewinnung göttlicher Entscheidungen in zweifelhaften Fällen gedient. Nach den geschichtlichen Fällen, in denen seine Verwendung angegeben oder wahrscheinlich ist, holte der Hohepriester dadurch die Entscheidung Gottes ein in Fällen, in welchen man ungewiß war, was zu tun sei, und die von Wichtigkeit für das Gesamtvolk waren. Mit Namen genannt sind sie nur 4 Mo. 27,21; 5 Mo. 33,8, wo sie als auszeichnender Besitz des Stammes Levi genannt sind; 1 Sa. 28,6 (Saul bekommt vor seinem Untergang von dem Herrn keine Antwort auf seine Frage, weder durch Träume, noch durchs „Licht“, noch durch die Propheten); Esra 2,63; Neh. 7,65, wo für die nachexilische Zeit ausgesprochen ist, daß man sich ihrer nicht bedienen konnte. Etwas Näheres ist aus allen diesen Stellen nicht zu entnehmen. Eine klarere Auskunft gibt die Stelle 1 Sa. 14,41, wenn man mit den meisten Neueren die Lesart der griech. Übersetzung als die ursprüngliche anerkennt. Darnach heißt es dort: „Du Gott Israels! Warum hast du deinem Knechte heute nicht geantwortet? Wenn an mir oder meinem Sohn Jonathan die Verschuldung haftet, so gib Urim (laß Urim erscheinen); und falls du so sprechen solltest: am Volke haftet die Verschuldung, so gib Thummim (laß Thummim erscheinen)“. Aus diesem Verse und der Fortsetzung wird klar, daß es sich um ein Losen handelt und dabei mindestens zwei zum Loswerfen bestimmte Gegenstände zur Verwendung kamen. Darnach ist es wahrscheinlich, daß an die U. und Th. auch sonst zu denken ist, wenn von einer Befragung des Herrn, namentlich durch den Priester nach Herbeibringung des Ephod die Rede ist: zum Beispiel 1 Sa. 23,2-12 (David läßt Abjathar mit dem Ephod wegen eines Angriffs Sauls fragen); 1 Sa. 30,7 f. (ebenso wegen der Verfolgung der Amalekiter). —
3) In welcher Weise wurde das Urim und Thummim verwendet? Über diese Frage ist bei dem Mangel bestimmter Andeutungen sehr viel phantasiert worden. Von der Ansicht aus, daß die zwölf Edelsteine selbst das Urim u. Thummim waren, haben manche (schon Josephus) gemeint, ein wunderbarer Lichtglanz der Steine sei das Zeichen einer günstigen Antwort gewesen. Andere (Rabbiner) nahmen an, an den Inschriften der Edelsteine seien gewisse Buchstaben wunderbar erleuchtet worden, die dann der Hohepriester zur richtigen Antwort verband. Die alten protestant. Theologen dachten an rein innerliche Erleuchtung, die dem Hohenpriester auf sein Gebet zu Teil wurde; die U. und Th. wären also nicht sowohl Mittel der gesuchten Entscheidung, als eine Bürgschaft für die göttliche Erhörung, die der Hohepriester auf dem Herzen trug. Zu den Schriftstellen paßt diese Auffassung nicht. Ihr wird man nur gerecht, wenn man annimmt, daß es eine Art heiligen Loses war, wobei aber über das Nähere sich nichts ausmachen läßt. Die sprachliche Erklärung ist zweifelhaft. Nach 1 Sa. 14,41 hat man schon U. = „Aufhellung“ (der Schuld), Th. = „Nichtschuld“ gedeutet; gewöhnlich Erleuchtung und Wahrheit oder vollständige Erleuchtung, was zunächst das Orakel selbst, dann die Werkzeuge bezeichnen würde. Eine sichere Erklärung ist noch nicht gefunden. [Eine lehrreiche Andeutung, wie man sich die Urim und Thummim (Licht und Recht, als priesterliches Losorakel) am Brustschild des Hohenpriesters 2 Mo. 28,30) vorzustellen habe, gibt die nebenstehende . Danach hatte das Brustschild des Hohenpriesters von Memphis abwechselnd drei Kreuze und drei Kugeln in vier Reihen, also zusammen zwölf Steine, und an dem kunstvollen Geflecht, in welchem diese Edelsteine angebracht waren, sieht man rechts einen Schakal- und links einen Sperberkopf (die Symbole der Götter Anubis und Horus), die jedenfalls mantischen Zwecken dienten; auch die Etymologie von Urim und Thummim (vgl. babyl. u’uru Orakel senden und tummû beschwören lassen) weist auf eine derartige Anwendung. F. H.]