Leichtfertig
Leichtfertig = allzu leicht fertig, so daß es an der rechten Erwägung fehlt beim Urteilen oder Handeln, in einem einzelnen Fall oder auch ein beständiger Charakterfehler. So 1 Mo. 49,4 l. Handlung (mit dem Nebenbegriff des Übermutes), Zef. 3,4 l. Wesen, Ri. 9,4 l. Männer (die des sittl. Ernstes und der Gewissenhaftigkeit völlig ermangeln), Hi. 40,4 l., unbedachtes Urteil, 2 Petr. 2,14; 3,16 l. Wesen aus Schwäche und Unreife, die aber doch eine selbstverschuldete ist (wörtlich: Unbefestigte).