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Ledig

Ledig.
1) = frei los, im Gegensatz zur Gebundenheit aller Art, entweder im eigentlichen Sinn von Knechten, die frei werden, 2 Mo. 21,2, oder im uneigentlichen Sinn von innerlich Gebundenen. Verwundeten, Luk. 4,18, von unrecht Bedrückten, Jes. 58,6. Ferner — frei von einem Amt und Dienst, 4 Mo. 8,25, von Missetat, Dan. 4,24; sodann von denen, die nicht durch das Band der Ehe gebunden sind, 1 Kor. 7,8. 32 (vgl. Art. Jungfrau). —
2) = leer, Ri. 7,16.
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