Kaiser
Kaiser (griech.: „Kaisar“, lat.: „Cäsar“, von Luther auch für das griechische Wort „Sebastos“ = Augustus, das heißt der Ehrwürdige, gebraucht, Apg. 25,21. 25, vgl. 25,26. „der Herr“). Name des römischen Alleinherrschers, im Neuen Testament Eigenname, daher meist ohne Geschlechtswort. Über die im Neuen Testament genannten Kaiser Augustus, Tiberius, Klaudius s. diese Artt. Neros Name kommt nicht vor. Dagegen bildet er selbst höchst wahrscheinlich die Folie für das Tier der Offenbarung Kaiser 13 u. 17, und in der Zahl 666 Offb. 13,18 erkennt man gegenwärtig meist auch den Namen: Kesar Neron. Von Palästina wurde zuerst das Gebiet des Archelaus, Judäa und Samaria, im Jahre 6 n. Chr. als röm. Gebiet eingezogen und einem Landpfleger (Prokurator), unter Oberaussicht des Statthalters der kaiserl. Provinz Syrien, zur Verwaltung übergeben (späler, 44, auch Galiläa und Peräa). Seitdem war der Kaiser der eigentliche Landesherr der Juden und dieselben hatten ihm Abgaben zu bezahlen (Mt. 22,17, vgl. Mk. 12,14 ff.; Luk. 20,22 ff.), auch den Treueid zu leisten. Andererseits blieben sie in ihren inneren Angelegenheiten ungestört u. in ihren berechtigten Eigentümlichkeiten geschont. So zogen die röm. Truppen regelmäßig ohne die Kaiserbilder auf den Feldzeichen in Jerusalem ein (allerdings hat die Weigerung der Juden in Alexandrien, am Kult des Caligula sich zu beteiligen, ihnen blutige Verfolgung gebracht, die Absicht des wahnsinnigen Despoten, seine Statue im Tempel zu Jerusalem aufstellen zu lassen, ganz Palästina in Bewegung versetzt). Aber in vielen Städten des Landes erhoben sich Cäsarcen, Tempel des Kaisers. Im Tempel zu Jerusalem wurde vermöge einer Stiftung des Augustus morgens und abends ein Lamm für den Kaiser geopfert, bisweilen auch große Opfer dargebracht. Die Abstellung dieses täglichen Opfers für den Kaiser im Jahr 66 war das eigentliche Signal des jüdischen Ausstandes. Im Synagogengebet, wenigstens außerhalb Palästinas, wurde des Kaiser gedacht. Die Juden genossen aber auch den kaiserlichen Schutz. Verschiedene Kaiser bestätigten den Juden in der Zerstreuung das ihnen von früheren syrischen und ägyptischen Herrschern in ihren Wohnplätzen erteilte Bürgerrecht, zum Beispiel in Antiochien u. Alexandrien, u. gewährten ihnen sogar das römische Bürgerrecht, nicht bloß den in Rom, sondern auch in einzelnen Städten Kleinasiens ansäßigen Juden, wie zum Beispiel der Apostel Paulus im Besitz desselben war. Im allgemeinen waren die römischen Kaiser den Juden günstig gefinnt und verbürgten ihnen verschiedene Vorrechte, z. V. die freie Ausübung ihrer Religion, die Abführung der Tempelsteuer nach Jerusalem usw.