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Judä-Brief

Judä-Brief. Der Verfasser unterscheidet sich V. 17 ausdrücklich von den Aposteln, kann also nicht der Apostel Judas Jakobi (s. Judas 2), wohl aber ein Bruder Jesu (Judas 4) sein. V. 1 bezeichnet er sich in angemessener Demut dem Herrn gegenüber nicht nach seiner natürl. Verwandtschaft als Bruder, sondern als Knecht, dagegen als Bruder des Jakobus (s. Jakobus 3; Jak. 1,1; Mt. 13,55). Der Brief enthält unter Hinweisung auf frühere Strafgerichte Gottes eine Warnung vor Irrlehrern, die ein hochfahrendes und dabei unsauberes Christentum vertreten (vgl. Offb. 2,14 f.). Auffallend ist die Benützung späterer jüdischer Apokryphen: V. 9 ist der sogen. „Aufnahme Mosis“ entnommen, B. 14 f. wird die „Offenbarung Henochs“ (s. Henoch) als von H. selbst herrührender Weissagung angeführt; ferner die z. T. wörtl. Übereinstimmung mit 2 Petr. 2. Die schriftstellerische Abhängigkeit scheint auf Seiten des zweiten Petribriefs zu sein (s. Petrus). Die Adressaten sind nicht bekannt; man hat an kleinasiatische, auch an syrische Gemeinden gedacht; die Abfassung fällt jedenfalls in die späteste apostolische Zeit. Die Aufnahme in den Kanon ist erst im 4. Jahrhundert unter mancherlei Widerspruch erfolgt; Luther hat den Brief absichtlich in die letzte Stelle unter den Briefen gerückt.
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