Jährig
Jährig. Für manche Opfer war vorgeschrieben, daß das Tier ein Jahr alt sein müsse, zum Beispiel beim täglichen Brandopfer, 2 Mo. 29,38, beim Sabbatopfer, 4 Mo. 28,9, beim Passah, 2 Mo. 12,5 usw. Der Grund ist, daß die Tiere in diesem Alter besonders wertvoll sind. Bei andern Opfern, namentlich freiwilligen, durfte man jedes Tier darbringen, das wenigstens 7 Tage alt war, 3 Mo. 22,27. Eine Altersgrenze nach oben wird nicht angegeben, Ri. 6,25 7 jährig.