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Gesinnetsein

Gesinnetsein. Eine bestimmte Denkungsart, welche dem Streben und Handeln des Menschen einen stetigen, gleichartigen Charakter verleiht; sei es nun eine irdische, Phi. 3,19, und fleischliche, Röm. 8,5. 6, sei es eine himmlische Gesinnung, Röm. 8,5. 6. Die Gesinnung entscheidet über den Wert und darum schließlich auch über das Los des Menschen. Das Vorbild Christi ist auch für die Gesinnung massgebend, Phi. 2,5; eine Probe für die rechte Gesinnung ist das Gleichg. mit denen, die im gleichen Glauben stehen, 1 Pe. 3,8; Phi. 3,16.

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