Geißel
Geißel (die), = Peitsche, gebührt dem Roß und Gsel, Spr. 26,3; Sir. 33,25, wie dem Sklaven zur Zucht. Wer mit der Geißel umgeht, der taugt nach Sir. 38,26 nicht zum Lehramt. Jesus droht mit der Geißel bei der Tempelreinigung, Joh. 2,15; die Verfolgten erleiden die Geißel 2 Makk. 7,13, 15; Gbr. 11,36. Bildlich redet Hi. 5,21; Sir. 28,21 von der Geißel der Zunge, wie sie anderwärts dem Schwert verglichen wird, Ps. 57,5. Die übrig gelassenen Heiden werden euch zur Geißel = Plage in euren Seiten werden, Jos. 23,13. Der Herr wird über Assur eine Geißel erwecken wie in der Schlacht Midian, Jes. 10,26, vgl. 30,31. 32.
Nach dem Gesetz, 5 Mo. 25,2 f., sollte ein Verbrecher nicht mehr als 40 Schläge erhalten, 2 Kor. 11,24; vgl. Mt. 10,17. Die römische Geißel bestand aus ledernen Riemen mit Bleistückchen an deren Enden. Die Strafe der Geißel (Mt. 27,26; Mk. 15,15; Joh. 19,1) war die härteste und schimpflichste und durfte an keinem römischen Bürger vollzogen werden, Apg. 22,25.