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Gefängnis

Gefängnis. Wie die Griechen und Römer in der älteren Zeit keine Freiheitsstrafen kannten, so wußten auch die Hebräer lange Zeit nichs von solchen. In Ägypten dagegen werden Gefängnisse schon 1 Mo. 39,20 ff; 2 Mo. 12,29 erwähnt. Eine vorläufige Verwahrung solcher, welche sich einer Gesetzesübertretung schuldig gemacht hatten, findet sich 3 Mo. 24,12; 4 Mo. 15,34. Eine Beschränkung der freien Bewegung liegt in dem Gesetz über die Blutrache (s. d. Art.). Vgl. das über Simei Verfügte, 1 Kö. 2,36 f. Mißliebige oder gefährliche Personen wurden bisweilen gefangen gehalten, um sie unschädlich zu machen, so Simson von seiten der Philister, Ri. 16. In späterer Zeit war dies nicht selten das Los der Propheten (Jeremia, Johannes d. Täufer). Als Gefängnis dienten bisweilen leere Zisternen, vgl. 1 Mo. 37,24; Jer. 38,6. Eigentliche Gefangenenhäuser gab es in Ägypten schon in alter Zeit, 1 Mo. 39,20. In der israelitischen Königszeit wurden die Gefangenen beim Stadtvorstand, 1 Kö. 22,26, oder beim Staatsschreiber, Jer. 37,15. 20, verwahrt. Auch beim Tempel befand sich ein Gefängnis, Jer. 20,2. Zur Verschärfung der Hast dienten schmale Kost, 1 Kö. 22,27, und Fesseln an Händen und Füßen, 2 Sa. 3,34; Ri. 16,21; Jer. 52,11. Bisweilen wurden die Füße in einen durchlöcherten Holzblock (Luther: Stock) eingeschlossen, Hi. 13,27; Apg. 16,24. War die Haft nicht eine besonders strenge, so durfte man die Gefangenen besuchen, Jer. 32,8, was zur Erklärung von Mt. 25,36 dient. Unter der persischen Herrschaft kommt eigentliche Strafhaft vor, Esra 7,26. In der römischen Zeit konnte der hohe Rat Verhaftungen vornehmen, Apg. 4,3; 5,18; 8,3; 9,2; Hbr. 10,34 („mit den Gefangenen“). Die Schuldhaft ist Voraussetzung von Mt. 5,25 f.; 18,30. Ein Beispiel von strenger Haft nach römischem Verfahren haben wir Apg. 12,4. 6. Die leichtere Haft, welche darin bestand, daß der Gefangene einem Soldaten zur Bewachung übergeben, wohl auch an denselben angekettet war, widerfuhr dem Paulus in Cäsarea und in Rom. Es war dabei dem Gefangenen nicht verwehrt, Besuche zu empfangen oder Ausgänge zu machen, Apg. 28,16. 30; Phi. 1,12 f.
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