Gastfreundschaft
1. Gast
In den meisten Stellen bezeichnet Gast einen solchen, der während längerer oder kürzerer Abwesenheit von der Heimat fremden Obdachs und fremder Bewirtung bedürftig ist (2 Mo. 18,3; Hi. 31,32; Mt. 25,35). So ist Israel ein Gast in Ägypten (Jes. 52,4), ja auch in Kanaan ist es der Gast, Jahvehs, dem das Land gehört (3 Mo. 25,23). Die Fremden, die in Israels Mitte wohnen, heißen Gäste (3 Mo. 25,45) und werden der Schonung und Liebe des Volkes empfohlen (2 Mo. 22,21; 5 Mo. 10,19).
In Jer. 14,8 ist ein Gast so viel wie ein Fremder, Unbekannter. Hat so der Gast ohne Eigentumsrecht einen vorübergehenden Aufenthalt in einem fremden Hause oder Lande, so kann auch der Mensch überhaupt ein Gast auf Erden genannt werden (1 Chr. 29,15; Ps. 119,19). Insbesondere gilt dies vom Gläubigen, der weiß, daß seine bleibende Heimat zukünftig ist (Hebr. 11,13). So werden auch in Eph. 2,19 die Gäste und Fremdlinge den Inhabern des vollen Eigentums und Bürgerrechts im Volke Gottes gegenübergestellt. In anderen Stellen ist es = Tischgenosse (im Grundtext durch ein anderes Wort als oben ausgedrückt). Hier ist der Bewirtete kein Ortsfremder und die Bewirtung nicht sowohl eine Barmherzigkeit als eine Erweisung von Freundschaft und Ehre (Lk. 14,7). Gerne wird auch die Herablassung und Freundlichkeit Gottes unter dem Bilde der Gastfreundschaft dargestellt (Ps. 23,5; Mt. 22,3).
2. Gastfreundschaft
Gastfreundlklich ist, wer einen Heimatlosen gerne aufnimmt. Die Übung der Gastfreundschaft war und ist noch jetzt im Morgenland bei dem Mangel an Herbergen von besonderer Bedeutung. Den Obdachlosen aufzunehmen, gilt als eine der vornehmsten Pflichten, den Gast zu verteidigen, als eine Sache der Ehre (Ri. 19,20.21.23; Hi. 31,32). Am besten zeigt uns 1 Mo. 18 diese Gastfreundschaft. Der Fremde wird zur Einkehr aufgefordert (18,2f.), ja fast genötigt (19,2f.); im Hause wird ihm Wasser zum Fußwaschen gereicht (18,4; vgl. Lk. 7,44), eine Mahlzeit angeboten (1. Mose 18,5) und beim Abschied das Geleite gegeben (Vers 16). Noch neuere Reisende wissen von der weitgehenden Gastfreundschaft der Morgenländer namentlich in Gegenden, wo sich die alten Sitten erhalten haben, zu berichten. Doch zeigt Sir. 29,21 ff., daß das Los des Gastes nicht immer ein beneidenswertes war. Juden und Samaritaner pflegten um des religiösen Zwiespalts willen einander die Gastfreundschaft zwar nicht unbedingt zu verweigern (Luk. 9,52 f.), doch vermieden sie es möglichst, dieselbe zu gewähren oder in Anspruch zu nehmen (Joh. 4,9).
Beispiele von Gastfreundschaft werden im Alten und Neuen Testament vielfach erwähnt (1Mo. 18,3 ff.; 24,25; 2 Mo. 2,20; Lk. 10,38; Apg. 16,15; 21,17; 28,7; 3 Joh. 5). In den ersten christlichen Zeiten war es wichtig, daß durch gastlichen Verkehr das Bewusstsein der Gemeinschaft gestärkt wurde. Daher die Ermahnungen zur Gastfreundschaft (Röm. 12,13; 1 Pet 4,9; Hebr. 13,2), welche sich noch besonders an die Bischöfe und die im Dienst der Gemeinde stehenden Witwen richten (1 Tim. 3,2; 5,10). Aber auch für alle Zeiten, so lange es Obdachlose gibt, gelten diese Mahnungen, durch Gastfreundschaft eine christliche Liebespflicht zu erfüllen.