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Füllen

Füllen, die Hände. Wer für den Herrn seine Hände füllt, versieht sich mit Gaben, die er dem Herrn darbringt, vgl. 2 Mo. 32,29; 1 Chr. 29,5; 2 Chr. 29,31. Weil nun aber die Opfergaben durch Vermittlung des Priesters dargebracht wurden, welcher selbst bei seiner Amtseinsetzung die Hände für den Herrn f. mußte (Füllopfer, s. Priesterweihe), so bedeutet der Ausdruck: die Hände jemands f., s. v. a. ihn in das Priesteramt einsetzen, 2 Mo. 28,41; 29,9; 3 Mo. 21,10. Sogar von abgöttischem Dienst, Ri. 17,5; 1 Kö. 13,33.

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