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Freiwillig

Freiwillig s. frei, bes. II. 2). Außerdem steht das Wort im Gesetz von den Gelübden und Opfern (s. d. Art.), die nicht vorgeschrieben, sondern dem innern Drange des einzelnen überlassen waren, 3 Mo. 7,16; 23,38; 5 Mo. 12,6. Solche Opfer brachte das Volk besonders nach der Heimkehr, Esra 3,5. Im zukünftigen Tempel weist ihnen Hes. 46,12 eine Stelle an. Am. 4,5 macht darauf aufmerksam, daß sie wie die andern unnütz sind, wenn nicht im rechten Sinn gebracht. 2 Chr. 17,16 heißt ein Kriegsoberster Josaphats, Amasja, ein Freiwilliger des Herrn, weil er sich freiwillig zum heiligen Dienst hergegeben hatte.

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