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Freistadt

Freistadt Zu Schutze des Totschlägers, nicht aber des Mörders, vor dem Bluträcher waren auf Grund der Gesetze, 2 Mo. 21,12-14; 4 Mo. 35,6. 9-34; 5 Mo. 19,1-3, sechs Städte als Freistädte bestimmt, über deren Zweck das Nähere bei „Blutrache“.

Drei dieser Städte im Osten des Jordans wurden nach 5 Mo. 4,41 ff. noch von Mose bezeichnet, während die Namen aller Jos. 20,7 f. genannt sind: im Westen Kedes auf dem Gebirge Naphthali, Sichem auf dem Gebirge Ephraim, Hebron auf dem Gebirge Juda; im Osten Bezer im Stamm Ruben, Ramoth in Gilead im Stamm Gad, Golan in Basan in Ostmanasse. Diese Städte waren zugleich Levitenstädte, somit befanden sich jedenfalls gesetzeskundige Männer in denselben. Sie waren so über das Land verteilt, daß jeder Asylsuchende eine derselben sollte erreichen können; deshalb sollten auch (5 Mo. 19,3) die Wege zu ihnen in gutem Stand erhalten werden. Anders ist das Wort Freistadt Apg. 16,12 zu verstehen: Philippi war eine röm. Kolonie. Die Bürger solcher Pslanzstädte besaßen das volle röm. Bürgerrecht mit freier Gemeindeverfassung und gewissen Steuerfreiheiten.

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