Fehl
Fehl, Fehler.
1) = körperliches Gebrechen. Menschen wurden im A. B. durch solche vom Priesteramt ausgeschlossen (3 Mo. 21,17 ff.), eine Bestimmung, deren Aufrechterhaltung in der katholischen Kirche dem Sinn des Neuen Testaments widerspricht (Hbr. 9,10). Ebenso waren mit Fehlern behaftete Tiere im allgemeinen vom Opfer ausgeschlossen (3 Mo. 22,20-22, vgl. 2 Mo. 12,5; 4 Mo. 19,2; Mal. 1,13; nur beim freiwilligen Opfer war eine Ausnahme gestattet). Das neutest. Gegenbild davon s. 1 Pe. 1,19; Hbr. 9,14. —
2) Fehl, Fehler = sittl. Gebrechen s. Fehlen 1).