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Erstlinge

Erstlinge. Im Gefühl, daß alles, was die Erde hervorbringt, dem Herrn gehört, brachten die Menschen schon vor der Zeit des Gesetzes (1 Mo. 4,4) Gott einen Teil der Früchte dar, und zwar besonders gern das Erste, was sie in jedem Jahre ernteten. Diese uralte Sitte wurde vom Gesetz für Israel zu allgemeiner Verbindlichkeit erhoben. Alljährlich wurde am Passahfest eine Erstlingegarbe dem Herrn geweiht und am Pfingstfest wurden zwei Erstlingebrote dargebracht, womit jedesmal noch andere Opfer verbunden waren, s. 3 Mo. 23,9 ff.; 4 Mo. 28,26 ff. Außerdem war jeder Israelit schuldig, jährlich einen nur unbestimmt bezeichneten Teil der Boden- und Baumfrüchte ans Heiligtum abzuliefern (4 Mo. 18,12 f.; Neh. 10,38; Spr. 3,9 f.). Diese Gaben, wozu 5 Mo. 18,4 die Erstlinge der Wolle, 2 Chr. 31,5 die des Honigs gerechnet werden, wurden der Natur der Sache nach nicht alle in rohem Zustand, sondern großenteils schon verarbeitet (Öl, Mehl, Wein, Brot u. dgl.) abgeliefert u. dienten unmittelbar (ohne vorherige Darbringung) zum Unterhalt der Priester. Der Ertrag der Obstbäume fiel im vierten Jahr ebenfalls den Priestern zu; in den drei ersten Jahren durfte niemand die Früchte genießen. Wahrscheinlich ist, daß mit der Ablieferung der Naturalien bisweilen die Darbringung von Speisopfern verbunden wurde. Während das Gesetz, um den Glauben der Geber wie der Empfänger zu erproben, das Maß der Leistung nicht genau bestimmte, wurde von den späteren Juden festgesetzt, in welchem Betrag die Abgabe zu erfolgen habe.

Der Ausdrauck Erstlinge der Kreaturen, Jak. 1,18, vgl. Offb. 14,4, stellt die wiedergeborenen Christen gleichsam als den Weihefrühling der Menschheit, als den heiligen Anfang der Welterneuerung hin. Die Erstlinge des Geistes, Röm. 8,23, bedeuten den Anfang der Geistesausgiessung.

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