Entblößen
Entblößen oder Blößen.
1) Das Haupt von der Kopfbedeckung, ein Zeichen der Trauer, war dem Hohepriester (und den Priestern) verboten (3 Mo. 21,10; 10,6), den Aussätzigen und dem verdächtigten Weib beim Eiferopfer geboten (3 Mo. 13,45; 4 Mo.5,18). Doch wird der betreffende Ausdruck von andern auf ein ungeordnetes Hängenlassen der Haare gedeutet. —
2) Entblößen, Blößen der Beine und der Scham — wenn es freiwillig geschah, Zeichen der Schamlosigkeit (vgl. 2 Sa. 6,20) oder Trunkenheit (1 Mo. 9,21, vgl. Klagel. 4,21); wenn es mit Gewalt geschah, Zeichen der höchsten Schmach, namentlich für Frauen; häufig bildlich in den Drohreden der Propheten gegen die als Frauen angeredeten Völker (Jes. 47,2; Jer. 13,22; Hes. 16,36 f.; Nah. 3,5), doch auch wörtlichem Sinn, Jes. 32,11. Bei der bildlichen Anwendung des Ausdrucks ist zugleich an die Verödung der betreffenden Länder von allem Schmuck und an ihre Entblößung von allem Schutz gedacht (vgl. Hos. 2,11 ff.; Jer. 49,10). —
3) In den Gesetzen über verbotene Heiraten bedeutet der Ausdruck „die Blöße aufdecken“ das Eingehen einer (blutschänderischen) Ehe (3 Mo. 18,6 ff.; 20,11 ff.; Hes. 22,10). —
4) Die Grundfeste eines Hauses e. heißt dasselbe so gänzlich zerstören, daß man sogar die im Boden verborgene Grundfeste herausreißt (Hab. 3,13, vgl. Hes. 13,14; Mi. 1,6). Die Wälder e. = sie im Gewittersturme darniederlegen (Ps. 29,9).