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Ehrbar

Ehrbar bezeichnet teils, daß jemand auf seine Ehre hält und sich der Ehre eines guten Namens und Rufes befleißigt (zum Beispiel 1 Tim. 3,11; Tit. 2,2; Phi. 4,8), also = anständig, teils, daß die Ehre von anderen anerkannt wird, = angesehen, geehrt (Mk. 15,43; Apg. 13,50; 17,12).

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