Zum Inhalt

Eheschuld

Eheschuld 2 Mo. 21,10 neben „Nahrung und Kleidung“ als das genannt, was ein Mann seiner Frau sonst noch schuldig ist, also wahrscheinlich „Wohnung“, vielleicht auch „Beiwohnung“, vgl. 1 Kor. 7,3.

Zur Übersicht