Bürgschaft
Bürge, Bürgschaft. Im mosaischen Gesetz ist nie die Rede von Bürgschasten (vgl. übrigens 1 Mo. 43,9). In den Sprichwörtern finden sich auffallend viele Warnungen vor dem Bürgschaftleisten (6,1 ff.; 11,15; 17,18; 20,16; 22,26; 27,13), wohl namentlich deswegen, weil eine unglückliche Bürgschaft den Verlust der persönlichen Freiheit und damit den Ruin einer Familie nach sich ziehen konnte, Sirach widerrät nur unüberlegte Bürgschasften, 8,16; 29,18 ff. Die Schrift, welche überall fordert, daß man dem Nächsten helfe mit dem, was man hat, verlangt nirgends, daß man sich für die Zukunft, die man nicht in der Gewalt hat, zum voraus binde.
Aus Hi. 17,3 (wer ist’s, der in meine Hand einschlägt) und Spr. 17,18 geht hervor, daß der, welcher für einen andern Bürgschaft leistete, durch Handschlag sich verpslichtete.