Bündlein
Bündlein. Im Bündlein der Lebendigen eingebunden werden = sorgfältig bewahrt und behütet werden, 1 Sa. 25,29; Hi. 14,17 „in einem Bündlein versiegelt“ = meine Schuld ist gleichsam urkundlich (im Bündel der Akten) festgestellt.
Bündlein. Im Bündlein der Lebendigen eingebunden werden = sorgfältig bewahrt und behütet werden, 1 Sa. 25,29; Hi. 14,17 „in einem Bündlein versiegelt“ = meine Schuld ist gleichsam urkundlich (im Bündel der Akten) festgestellt.