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Bilderdienst

Bilderdienst. Im Dekalog ist als zweites Verbot das der Bilderanbetung von dem der Abgötterei zu unterscheiden. Das erste Gebot (2 Mo. 20,2. 3) wahrt die Einheit, das zweite (20,4-6) die Unabbildbarkeit, also Geistigkeit Gottes. Nicht allein die Anbetung fremder, heidnischer Götter, deren Kultus meist an Bilder geknüpft war, wird 2 Mo. 20,4-6 untersagt, sondern überhaupt die Anfertigung von Bildern zum Zweck der Anbetung, ob sie nun Jahveh darstellen sollen oder nicht. Der Baalsdienst Ahabs war eine Versündigung gegen das erste, die Anfertigung des goldenen Kalbes (2 Mo. 32) eine solche gegen das zweite Gebot. Sehr fein ist es, daß 2 Mo. 20,4 nicht von Bildern Gottes oder der Götter, sondern von solchen der verschiedenen Geschöpfe die Rede ist. Denn alle Bildnerei entnimmt ihre Gestalten nicht dem göttlichen, übersinnlichen, sondern dem sinnlichen, geschöpflichen Gebiet. Eben deshalb verbittet sich Gott mit Androhung seiner furchtbaren Ungnade alle Abbildungen. Das spätere Judentum hat sogar dieses Verbot so streng gefaßt, als ob überhaupt lebendige Wesen, Menschen und Tiere, wie höhere Gewalten, nicht dürften abgebildet werden; daher zum Beispiel auf den jüdischen Münzen wohl Pflanzen, aber nie Tiere oder Menschen erscheinen. Allein es ist an obiger Stelle nur von Abbildungen zum Zweck der Anbetung (Vers 5) die Rede, weshalb die Cherubim der Stiftshütte oder die ehernen Rinder im Vorhof des salomonischen Tempels nicht anstößig waren.

Die Abbildung Gottes aber ist stets eine Verirrung, weil sie die Gottheit verendlicht, veräußerlicht, in die Sphäre des Geschöpflichen herabzieht. Es liegt darin namentlich eine Vernachlässigung der Heiligkeit Gottes, die den Herrn von allen Geschöpfen unterscheidet. Das Stierbild zum Beispiel stellt offenbar nur die zeugende Naturkraft dar, nicht das heilige Wesen der Gottheit. Außerdem rächte sich solche Mißachtung des Unterschiedes zwischen dem Endlichen und Unendlichen dadurch, daß bald die ursprünglich nur symbolisch gemeinte Darstellung mit der Gottheit selbst verwechselt wurde. So kam es zu Götzendienst, Fetischdienst, Anbetung des toten Gebildes. Unübertrefflich hat Paulus. Röm. 1,19 ff. den unlautern Ursprung und die verhängnisvollen Folgen des Bilderdienst, der zur Entartung der Religionen so viel beigetragen hat, geschildert. Daß schon Mose die Abbildung Gottes verworfen habe, wurde mit Unrecht bestritten. Die Bundeslade mit den Cherubim, welche den Thronsitz des unsichtbaren Gottes bilden, zeigt bildlosen Kultus. Die Propheten haben den nationalen Bilderdienst als Abfall gegeißelt. Er trat den Israeliten in Ägypten u. Kanaan entgegen, besonders aber in Babylonien, vgl. Hab. 2,18 ff.; Jer. 10,3 ff.; Jes. 42,17; 44,9 ff., dann wieder im späteren Ägypten (Wsh. 12,24 ff.; 13,10.). Vgl. auch die apokr. Zusätze zu Daniel, Kap. 4 u. 5. In Israel selbst hatten die Männer Gottes gleichfalls stets zu kämpfen gegen den fleischlichen Sinn, der die Gottheit sichtbar, greifbar vor sich haben wollte. In den Privathäusern wurden menschl. gestaltete Hausgötter, die Teraphim, geehrt (1 Mo. 31,19; 1 Sa. 19,13). Gegenstand öffentlicher Anbetung waren Stierbilder, welche Jahveh darstellen sollten. Siehe darüber den Art. Kalb. Hiskia vernichtete ein ehernes Schlangenbild (2 Kö. 18,4), welches als das 4 Mo. 21,8 f. von Mose (zu ganz anderm Zweck) angefertigte göttlich verehrt wurde.

Durch die Predigt der Apostel Jesu Christi sind die Götzen der Heidenwelt zu Fall gekommen. Vgl. Apg. 17,16; 19,25; 1 Kor. 8,4; 12,2. Doch ist auch für die Christenheit die Warnung 1 Kor. 10,14 noch nicht überflüssig. Abgesehen davon, daß jeder Ungehorsam gegen Gott ein Götzendienst ist im Sinne von 1 Sa. 15,23 (vgl. auch Eph. 5,5), ist auch die christliche Kirche durch eigentlichen Bilderdienst oft genug zu Fall und Schaden gekommen. Vgl. die Artt. Abgötterei, Höhen, Kalb.

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