Beschließen
Beschließen.
1) = jemand einschließen, in Gefangenschast bringen (1 Mo. 14,20; 1 Sa. 24,19; 26,8; Luk. 5,6). Hieher gehören auch die zwei Stellen: Röm. 11,32: Gott hat alles beschlossen unter den Unglauden, u. Gal. 3,22: die Schrist hat alles beschlossen unter die Sünde. Diese beiden Stellen bezeichnen den Zustand der unerlösten Menschheit als einen Zustand der Gefangenschaft unter der Gewalt der Sünde, wie ja auch sonst die Schrist von einer Knechtschaft der Sünde redet (Joh. 8,34; Röm. 7,14). Merkwürdig ist nur, daß die Allgemeinheit dieses Zustandes in diesen Stellen auf Gott unmittelbar zurückgeführt wird (denn: „die Schrift“ hat b. ist = Gott nach dem Zeugnis der Schrift hat b.). Zum Verständnis ist zu beachten:
a) daß das geschehen ist, nachdem durch einen Menschen die Sünde in die Welt gekommen war (Röm. 5,12);
b) daß diese göttl. Verschließung der Menschen unter den Bann der Sünde ihnen zu fühlen geben sollte, was es mit der Sünde auf sich habe (Röm. 7,13);
c) eben dadurch aber sollte auch ein Verlangen nach Erlösung entzündet und für das ebenso allgemeine göttliche Erbarmen die rechte Empfänglichkeit gewecki werden (Röm. 7,24, vgl. 11,32: „auf daß er sich aller erbarme“). Weiteres vgl. Sünbe.
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2) = einen Beschluß fassen vor Gott u. vor Menschen; 2 Kor. 1,9: „wir hatten bei uns beschlossen, wir müßten sterben“ ist = wir glaubten nicht anders, als wir müßten sterben.