Beischlaf
Dieses Wort findet sich erst in den Apokryphen. Die eheliche Pflicht steht auch unter der Zucht des göttlichen Gesetzes. Nach 3Mo 15,16 machte der Samenerguss des Mannes unrein; gegen den Sinn des Textes haben die späteren Juden, schon Josephus, das von der ehelichen Beiwohnung verstanden und erklärten diese überhaupt für verunreinigend. Jedenfalls aber war für besondere festliche Zeiten Enthaltung gefordert, 2Mo 19,15; 1Sam 21,5, ebenso in Kriegszeit 2Sam 11,6 ff. Während der monatlichen Reinigung des Weibes war er strenge untersagt, und zwar bei Todesstrafe, 3Mo 20,18. Der außereheliche Geschlechtsumgang zog die Verpflichtung, die Geschwächte zu heiraten, nach sich, und wenn deren Vater seine Erlaubnis verweigerte, musste ihm eine Entschädigungssumme gezahlt werden, 2Mo 22,16 f. Wer eine Verlobte verführte, wurde gesteinigt, und wenn dieselbe nicht um Hilfe gerufen hatte, traf sie dieselbe Strafe, 5Mo 22,23 f. Die christliche Beurteilung von ehelicher Pflicht und Enthaltsamkeit siehe 1Kor 7,3 ff.