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Abhauen

1) Bild des göttlichen Strafgerichts, das diejenigen trifft, die zwar irgendwie im Gnadenstande stehen, aber die von ihnen zu erwartenden Früchte nicht bringen; dieses Gericht besteht im Verlust des Gnadenstandes schon für dieses Leben und der Seligkeit für jenes Leben (Mt. 3,10; 7,19. Luk. 13,7. 9. Röm. 11,22). —

2) Das Wort Jesu vom Abhauen der Hand oder des Fußes, die uns ärgern (Mt. 5,30; 18,8), bezeichnet die Pflicht eines gewissenhaften Christen, einer in ihm aufsteigenden sündhaften Begierde nicht nur sofort mit aller Entschiedenheit zu entsagen, sondern auch lieber einem schmerzhaften und bleibenden Verzicht auf an sich erlaubte Lebensfreude sich zu unterziehen, als in beständiger Gefahr der Versuchung zu leben.

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